"Das Innenministerium hat am 17. Juli 2002 per Erlass angeordnet, dass bei Unfällen mit Personenschaden ein Alkomattest bei allen beteiligten Lenkern durchgeführt wird." erinnert der ARBÖ.
Neben dem Führerscheinentzug kann auch die Versicherung Probleme Machen !
Zum Alko-Test müssen auch jene Lenker, bei denen auf den ersten Blick kein Verdacht auf Alkoholkonsum gegeben erscheint. Wird der Test verweigert oder stellt sich heraus, dass die Lenker unter Alkoholeinfluss steht, müssen sie damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden.
Die Haftpflichtversicherungen kommen zwar für den angerichteten Schaden fürs Erste auf, können sich ihr Geld aber dann wieder von den Unfalllenkern zurückholen, falls diese erwiesenermaßen alkoholbeeinträchtigt waren. Kein Alkoholtest wird bei getöteten Autofahrern oder bei Lenkern durchgeführt, die das Bewusstsein verloren haben.
Ãœbrigens:
Die "gefährlichsten" Tage sind nicht nur das Wochenende, sondern schon am Freitag häufen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss.
Zwischen 17.00 Uhr Abends und zwei Uhr in der Früh kracht es alkoholbedingt am häufigsten. 90,9 Prozent der Alkolenker sind Männer.
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