Am 26.11.2002, gegen 18.00 Uhr wurden Gendarmeriebeamte von der Auffindung der mit umfangreichen Brandverletzungen versehenen Leiche eines Landwirtes aus dem Bez. Tulln verständigt.
Die bisherigen Ermittlungen bzw. Auswertungen der vorgefundenen Spuren ergaben, dass der Landwirt im Vorraum seines Wohnhauses vor bereits ca. 24 Stunden auf vorerst unbekannte Weise in Brand geriet und folglich im Bett seinen Verletzungen erlag. Wie bei der Sachverhaltsklärung bekannt wurde, lebte der Verstorbene alleine, war schwerer Alkoholiker, sowie Kettenraucher. Fremdverschulden konnte bisher keines erhoben werden. Das Wohnhaus dürfte keinen gröberen Sachschaden erlitten haben.
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