Österreich: Hubschrauber von HeliAustria erfüllen die AOCV 2008 keinesfalls
Gleiche Vorschriften gelten in nahezu allen europäischen Ländern
Graz - Die Hubschrauber des Musters AS355, wie sie bei HeliAustria zum Einsatz kommen, entsprechen keinesfalls den seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen der AOCV 2008. Die AOCV 2008 regelt eindeutig, dass Helikopter, die für Rettungsflüge eingesetzt werden sollen, zweierlei Kriterien erfüllen müssen. Einerseits müssen die Hubschrauber eine bestimmte Bauvorschrift erfüllen, die Voraussetzung für die technische Zulassung ist. Andererseits muss der Helikopter auch innerhalb einer bestimmten Leistungsklasse betrieben werden und so die flugbetrieblichen Voraussetzungen erfüllen.
Das im Flugbetrieb der HeliAustria eingesetzte Hubschraubermuster erfüllt jedoch keines der zwei geforderten Kriterien zur Gänze. Auf der einen Seite ist es einfach nicht nach Kategorie A zugelassen, da es auf Basis einer völlig veralterte Musterzulassungsgrundlage zertifiziert wurde. Diese ist den nun mehr geforderten Bauvorschriften keinesfalls gleichwertig. Auf der anderen, der flugbetrieblichen Seite, ermöglicht lediglich eine zehn Jahre alte Äquivalenzbestimmung die Durchführung "ähnlicher" Flüge. Diese Tatsachen wurden auch von einem sogenannten "unabhängigen" Gutachter bis jetzt dezent verschwiegen. Aber nicht zugelassen bleibt nicht zugelassen.
Die Erfüllung der technischen und der flugbetrieblichen Seite ist aber gerade im Bereich der Flugrettung unbedingt geboten. Eingeschränkte Planbarkeit, Einsätze bei widrigen Witterungsverhältnissen und Flüge im Hochgebirge oder über dicht verbautem Gebiet machen die Einhaltung der höchsten und besten Sicherheitsstandards notwendig.
Österreich befindet sich mit diesen nunmehr gültigen Vorschriften übrigens in bester Gesellschaft. In nahezu allen europäischen Ländern müssen beide Kriterien erfüllt werden, um Rettungsflüge durchführen zu dürfen. Auch in Ländern wie Deutschland, Italien oder Tschechien dürfte das betroffene Modell nicht mehr zum Einsatz kommen.
Rückfragehinweis:
Joachim J. Janezic
Vorstand des Instituts für Österreichisches und Internationales Luftfahrtrecht Rechtsvertreter des Christophorus Flugrettungsvereines
Tel.: 0316-722220
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