Am 03.05.2003, um 10.50 Uhr wurde von Beamten des GP St. Michael auf einer Gemeindestraße in Muhr ein PKW angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug von einem 11-jährigen gelenkt worden war und seine Mutter auf der Rücksitzbank mitfuhr.
Die Mutter gab gegenüber den Gendarmeriebeamten an, dass der Sohn derzeit das Autofahren lerne und sie die Bitte ihres Sohnes, das Fahrzeug lenken zu dürfen nicht abschlagen konnte. Die Mutter wird wegen Beihilfe zu einer Verwaltungsübertretung der BH zur Anzeige gebracht. Zusätzlich wird ein Antrag um Überprüfung der Verkehrszuverlässigkeit der vorgelegt werden.
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