NÖ: Horn: Polizei rettet eine Person aus verrauchter Wohnung.. (xx)
Am 04. August 2014, um 19.45 Uhr, wurde die Bezirksleitstelle Horn von der Feuerwehr Tulln über einen Zimmerbrand in Horn, Bezirk Horn, informiert.
Beim Eintreffen der Beamten der Polizeiinspektion Horn bei einem mehrstöckigen Haus wurden sie von einigen Bewohnern empfangen und über den genauen Brandort, eine Wohnung im 1. Stock, aufgeklärt.
Aus einem Fenster dieser Wohnung konnte bereits starke Rauchentwicklung wahrgenommen werden. Die Polizisten wurden außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass sie in der betroffenen Wohnung eine Person husten gehört hätten, diese jedoch nicht auf Läuten und Klopfen reagiert habe.
Da diese Person auch auf Zurufe und Klopfen seitens der Polizisten nicht reagierte, öffnete ein Polizist gewaltsam die Wohnungstüre und versuchte mit dem Wohnungsinhaber verbal in Kontakt zu treten. Aus der Wohnung drang zu diesem Zeitpunkt schon starker Rauch.
Der Wohnungsinhaber, ein 31-jähriger Pensionist, reagierte auf die Ansprache und machte sich bemerkbar. Die beiden Polizisten begaben sich daraufhin in den Vorraum der Wohnung und konnten den bereits stark benommenen 31-Jährigen aus der Wohnung und in weiterer Folge vor das Wohnhaus bringen. Im Wege der Bezirksleitstelle wurde sofort ein Rettungswagen angefordert und der Patient mittels Sauerstoff versorgt.
Danach wurden sämtliche Bewohner des 1. Stockes evakuiert. Der Bewohner der nebenliegenden Wohnung, eine 43-jähriger, gehbehinderter und an einen Rollstuhl gebundener Mann, reagierte ebenfalls nicht auf Klopfen und Läuten. Da seine Wohnungstüre nicht versperrt war, konnte die mittlerweile eingetroffene Feuerwehr ihn aus seiner Wohnung bergen. Er wurde ebenfalls von der Rettung erstversorgt und ins Landesklinikum Horn gebracht.
Die Brandursache dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch eine Zigarette verursacht worden sein. Der 31-Jährige schlief vermutlich mit einer brennenden Zigarette ein und dürfte dadurch einen Glimmbrand ausgelöst haben.
Die genaue Höhe des Sachschadens kann derzeit noch nicht beziffert werden.
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