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 Aktuelles: Cybercrime - Diskrete Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Einsätze Exekutive & KriminalitätDas Innenministerium intensiviert die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ? vor allem bei der Bekämpfung der Computer- und Netzwerkkriminalität. Unternehmen sollen für die Gefahren aus dem Internet sensibilisiert werden.

"Die Sicherheit in der Informationstechnik wird leider noch von vielen Anwendern vernachlässigt. Hacker und andere Computerkriminelle können einen enormen Schaden verursachen und das Vertrauen der Menschen in die moderne Kommunikationstechnik erschüttern. Viele kleinere und mittlere Unternehmen sind nicht auf die Attacken aus dem Netz vorbereitet", sagte Innenminister Dr. Ernst Strasser bei der Präsentation des "Global Economic Crime Survey 2003" von PricewaterhouseCoopers (PwC) am 11. August 2003 in Wien.

Viele durch Computerkriminalität geschädigte Unternehmen scheuen sich, eine Anzeige an die Sicherheitsbehörden zu erstatten. "Täter, die nicht angezeigt werden, können nicht bekämpft werden ? sie werden wieder zuschlagen und weiter Schaden anrichten. Cybercrime ist kein Kavaliersdelikt, sondern hat schlimme Folgen, die manchmal bis zur Existenzbedrohung gehen. Wir müssen hier das Bewusstsein der Betroffenen noch mehr schärfen", betonte Strasser und wies darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft mit größtmöglicher Diskretion erfolge. "Denn die Unternehmen haben kein Interesse, dass der Schaden, der durch Cybercrime entstanden ist, publik wird."

Kampagne "Mehr Sicherheit im Internet"

Das Bundesministerium für Inneres hat im vergangenen September gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich unter dem Motto "Mehr Sicherheit im Internet" eine Kampagne gestartet, um das IT-Sicherheitsbewusstsein in der Wirtschaft zu verbessern, Manipulation und Missbrauch in den Computersystemen zu vermeiden und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Möglichkeiten der neuen Kommunikationstechnik zu stärken. "Nur in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft können wir das Sicherheitsbewusstsein steigern", erläuterte Strasser. "Wir werden diese Kooperation verstärken und weiterhin mit gemeinsamen Initiativen versuchen, vor allem die EDV-Verantwortlichen in kleinen und mittleren Unternehmen über die vielfältigen Gefahren durch Computerkriminelle zu informieren und sie zu sensibilisieren."

In Österreich sind mit dem Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Oktober 2002 weitere gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung der Computer- und Netzwerkkriminalität eingeführt worden. Damit wurde auch die Cybercrime-Konvention des Europarats umgesetzt, die eine Reihe Tatbestände enthält: unerlaubte Angriffe auf Computersysteme, strafbare Handlungen mit Hilfe von Computersystemen, Verbreitung strafbarer Inhalte über Computersysteme sowie Urheberrechtsverletzungen.

Die neuen, mit dem Strafrechtsänderungsgesetz in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführten Bestimmungen:

§ 118a StGB (Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem)

§ 119 StGB (Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses)

§ 119a StGB (Missbräuchliches Abfangen von Daten)

§ 126b StGB (Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems)

§ 126c StGB (Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten)

Das Ganze bachlesen beim BM I


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