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 Steiermark: Zivilschutz - Probealarm

ZivilschutzZivilschutz - Probealarm am Samstag, dem 4. Oktober 2003, zwischen 12.00 u. 13.00 Uhr!


-->Auslösung durch die "Bundeswarnzentrale" in Wien

Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung sowie der Einsatzkräfte erfolgt in Österreich über ein Flächen deckendes Warn- und Alarmsystem. Mit insgesamt 7.450 Sirenen kann die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt und alarmiert werden.

Um die Leute mit diesen Signalen vertraut zu machen und gleichzeitig die Funktion und Reichweite der Warn- und Alarmeinrichtung zu testen, wird einmal jährlich in ganz Österreich ein bundesweiter Zivilschutz-Probealarm durchgeführt.

Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und das richtige Verhalten hingewiesen wird, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln über die jeweiligen Rundfunkstationen durchgegeben werden.

Am Samstag, dem 4. Oktober 2003 wird der Probealarm ausgelöst von der Bundeswarnzentrale (BMI) in Wien. Beginn ist um 12.00 Uhr mit dem Probealarm (15 sec.), um 12.15 Uhr mit der 3-minütigen Warnung, um 12.30 Uhr mit dem 1-minütigen Alarm und um 12.45 Uhr mit der 1-minütigen Entwarnung. Die Erprobung wird um 13.00 Uhr abgeschlossen (Umfrage: Hörbarkeit, Ausfall, usw.) sein.

Signaletöne für den Zivilschutz- und Katastrophenfall: Grafik Sirensignale downloaden


  • Warnung - 3 Minuten Dauerton
    Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt wird. Radio oder TV einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten bzw. Lautsprecherdurchsagen entgegennehmen.


  • Alarm - 1 Minute auf- und abschwellender Heulton
    Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor. Radio oder TV einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten bzw. Lautsprecherdurchsagen entgegennehmen.


  • Entwarnung - 1 Minute Dauerton
    Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr. Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.

    Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.

    Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.


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