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 Aktuelles: Mehrwertssteuerbefreiung der Feuerwehr Thema in Parlamentsauschuss

News aus der Feuerwehrbwohl die gesetzlichen Anforderungen ständig wachsen und die Dienste für die Allgemeinheit unschätzbaren Wert haben, erhalten Feuerwehren, Wohlfahrtsorganisationen und freiwillige gemeinnützige Organisationen nicht maßgeblich mehr Geld, bedauern SPÖ-Abgeordnete in einem Entschließungsantrag. Eine besondere Last bei notwendigen Investitionen stelle für diese Organisationen die an den Finanzminister abzuführende Mehrwertsteuer dar. Sie fordern daher die Bundesregierung auf, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten, um die genannten Einrichtungen bei notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

  • Abgeordneter Jakob Auer (V) zeigte Sympathie für das Anliegen der Sozialdemokraten, da die Kosten für Geräteanschaffungen der Feuerwehr steigen und immer mehr Spezialausrüstungen für Einsätze bei Verkehrsunfällen notwendig werden. Die von der SPÖ hergestellte Analogie zu anderen Wohlfahrtseinrichtungen hielt Auer aber aus rechtlichen Gründen für bedenklich und legte einen Entschließungsantrag der Koalitionsparteien vor, der den Finanzminister aufforderte, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, um die finanzielle Situation der Feuerwehren EU-konform zu verbessern.
  • Abgeordneter Christoph Matznetter (S) sah diesen Entschließungsantrag positiv, wandte aber ein, dass er den Antrag seiner Fraktion nicht ersetze.
  • Abgeordneter Werner Kogler (G) zeigte wenig Begeisterung über den Vorschlag, den Feuerwehren steuerrechtliche Ausnahmen zu gewähren. Er wolle möglichst wenige Ausnahmen im Steuerrecht, stattdessen aber direkte Subventionen, das wäre transparenter.
  • Abgeordneter Josef Bucher (F) verlangte Benchmarks für Feuerwehren, eine Optimierung des Beschaffungswesens und mehr Effizienz beim Einsatz der Finanzmittel.
  • Abgeordneter Kurt Gaßner (S) machte darauf aufmerksam, dass der SPÖ-Antrag nicht nur für Feuerwehren, sondern für alle Wohlfahrtsorganisationen gelte. "Essen auf Rädern" müsse auch im Katastrophenfall zugestellt werden können. Den Vorschlag einer Beschaffungsagentur hielt Gassner für gut, aber unpraktikabel. Ausstattungskriterien für die Feuerwehr bestünden schon seit langem und würden auch eingehalten. Es werden nur Geräte gekauft, die gebraucht werden.
  • Finanzminister Karlheinz Grasser qualifizierte den SP-Antrag angesichts der 6. Mehrwertssteuerrichtlinie als EU-widrig und wies auf rechtliche Unterschiede zwischen Feuerwehren und Rettungsorganisationen hin.
  • Abgeordneter Hermann Schultes (V) wandte sich dagegen, die Zuwendungen an Feuerwehren zu verpolitisieren.
  • Abgeordneter Christoph Matznetter (S) ersuchte den Finanzminister, die gegenständliche Frage umsatzsteuerrechtlich und nicht beihilfenrechtlich zu klären.

    Der Entschließungsantrag der SPÖ in der Minderheit der Oppositionsparteien, der V-F-Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen

    www.parlament.gv.at


  • FeuerwehrObjektiv


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