Bei Gefahrgut-Kontrollen in der Nacht vom 16.11.2005 auf den 17.11.2005 konnten Beamte der Landesverkehrsabteilung Salzburg zwei ungekennzeichnete Gefahrgut-Tankfahrzeuge anhalten. Beide Anhaltungen fanden am Autobahnparkplatz Golling in Richtung Salzburg statt. Einer der angehaltenen Lenker wies außerdem kein entsprechendes Beförderungspapier für den Gefahgut-Transport vor.
Nach Herstellung der erforderlichen Kennzeichnung (orange Gefahrgut-Tafeln, Großzettel (vulgo: Gefahrzettel) und Thermometer-Symbole) und Erstellung des erforderlichen Beförderungspapieres wurde den Lenkern die Weiterfahrt gestattet. Die Fahrzeuge sind für ein im Land Salzburg ansässiges Tranportunternehmen zugelassen. Gegen das Unternehmen und beide Lenker wird Anzeige nach dem GGBG (Gefahrgut-Beförderungsgesetz) an die BH Hallein erstattet werden.
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