Steiermark: Feuerwehr nach Löscheinsatz vor Gericht
Wie die Kleine Zeitung berichtet, erntet die Feuerwehr nicht immer Dank für ihre Hilfe. Am 29. November 1999 wurden die Florianijünger zu einem Brand im Möbelhaus Urschitz in Neumarkt gerufen. Nach der Brandbekämpfung bezichtigte der Besitzer die Feuerwehrleute, mit dem Einsatz eines so genannten "Drucklüfters" und dem Einschlagen von Fensterscheiben den Brand angefacht und dadurch noch mehr Schaden angerichtet zu haben.
Gegen der Pächter des Möbelhauses brachte der Hausbesitzer Klage ein. Begründung: Er habe leicht brennbare Materialien wie Matratzen und Möbel unsachgemäß gelagert und das Rauchfangsystem nicht ordentlich instand gehalten. Nach einigen Verhandlungsrunden steht nun fest: Pächter Josef Urschitz kann ebenso wenig für den Brand wie die Feuerwehr Neumarkt; die Löscharbeiten seien fachgerecht durchgeführt worden, stellt der in seinem rechtskräftigen Urteil fest. Als Ursache des Brandes wurde ein Kurzschluß ermittelt.
Für den Hausbesitzer doppelt bitter: Er sieht von den rund 15.000 Euro, auf die er geklagt hatte, keinen Cent und muss auch die Prozesskosten in der Höhe von mehr als 12.000 Euro zahlen. Wäre der Mieter freigesprochen worden, jedoch den Feuerwehrleuten ein Fehlverhalten nachgewiesen worden, so wäre die Feuerwehr Neumarkt zur Kasse gebeten worden.
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