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 Was wollen die politischen Parteien für die Rettungs- und Hilfsorganisationen tun? (Teil 4)

News aus der FeuerwehrEs ist vollbracht: Auch die letzte noch ausständige Antwort auf unsere e-mail an die politischen Parteien ist eingetroffen. Nach nochmaliger Aufforderung unsererseits hat nunmehr auch die FPÖ zu den Forderungen des ÖBFV Stellung genommen. In gewohnter Manier bringen wir euch hier die Original-Antwort:


Vielen Dank für Ihr e-mail vom 12. November 2002, welches an den Freiheitlichen Parlamentsklub zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich in den Dienst der Gesellschaft stellen und dabei ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, gebührt unsere Hochachtung und unser Dank.

Derartige Leistungen können nicht genug honoriert werden, da sie auch mit Beeinträchtigungen des privaten Lebens verbunden sind. Geprägt von ständigem Schichtdienst mit allen negativen Auswirkungen auf soziale Bindungen stehen diese Menschen unter enormen Druck.

Ein freiwilliger Feuerwehrmann leistet unter hohen physischen und psychischen Belastungen Schwerstarbeit, wie der Einsatz in der jüngsten Hochwasserkatastrophe gezeigt hat. Ohne diesen Einsatz wäre eine rasche Bewältigung der akuten Schäden nicht möglich gewesen.

Zu Ihrer Frage bezüglich der Erhöhung der Feuerschutzsteuer darf ich wie folgt erläutern:

Wir Freiheitlichen sind grundsätzlich für eine Abgabenquoten Reduktion, das heißt eine Erhöhung der Feuerschutzsteuer kann von unserer Seite aus nicht erwartet werden.

Zur Frage bezüglich zusätzlicher Mittel aus dem Katastrophenfonds für Katastrophenschutz, Umweltschutz und Tunneleinsätze.

Aus rein sozialen und humanitären Überlegungen sprechen wir Freiheitlichen uns für zusätzliche Mittel aus dem Katastrophenfonds aus. Unser großes Engagement in Bezugnahme auf Unterstützung in Katastrophenfällen ist auch sehr gut daran zu erkennen, dass es uns Freiheitlichen gelungen ist im September diesen Jahres das Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 - HWG 2002 zu beschließen, in welchem die finanziellen Voraussetzungen für Hilfeleistungen des Katastrophenfonds sichergestellt werden und zusätzliche Mittel in der Höhe von bis zu 250 Millionen ¤ für Hilfeleistungen an geschädigte Personen und 250 Millionen ¤ für den Wiederaufbau der Infrastruktur des Bundes, der Länder und der Gemeinden bereitgestellt wurden. In den Mitteln zur Beseitigung von Infrastrukturschäden sind 28 Millionen ¤ zur Durchführung von Sofortmaßnahmen und der beschleunigten Fortführung vorbeugender Maßnahmen zur Vermeidung von hohen Folgeschäden an den Gewässern, Hochwasserschutzanlagen und den Wildbachverbauungen in Vollziehung des BMLFUW enthalten.


Zu der letzen Frage bezüglich der Freistellung von Feuerwehrmitgliedern während der Arbeitszeit darf ich wie folgt erläutern:

In dieser Gesetzgebungsperiode wurde von uns Freiheitlichen ein Entschließungsantrag betreffend der Unterstützung freiwilliger Helfer und Organisationen im Katastropheneinsatz eingebracht in welchem wir uns ausdrücklich für eine Freistellung während der Arbeitszeit eingesetzt haben. Unsere Forderung lautete wie folgt:

Die Bundesregierung wird weiters ersucht, unter Einbeziehung der Sozialpartner sowie der Bundesländer unter Berücksichtigung der bei diesem Einsatz in den verschiedensten Bereichen gewonnenen Erfahrungen zu prüfen, inwieweit Personen die als freiwillige Helfer, sei es im Rahmen von Organisationen oder außerhalb von solchen in Katastrophenfällen zum Einsatz gelangen, sei es auf immaterielle oder materielle Weise, etwa durch arbeitsrechtliche Maßnahmen und durch sozialrechtliche Absicherung oder durch Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden können.

In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Vorgangsweise gedient zu haben, verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen


Mag. Christina Perencevic


Mal was anderes beim FEUERWEHRAUSFLUG?


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