In Bach ertrunken & weitere
Datum: 13.12.2004 07:30:19
Thema: Einsätze Allgemein


  • Verirrte Wanderer geborgen - Bezirk Wr. Neustadt
  • Bei Verkehrsunfall schwer verletzt - Bezirk Gänserndorf
  • In Bach ertrunken - Bez. Melk


  • Verirrte Wanderer geborgen - Bezirk Wr. Neustadt
    Am 12.12.2004, um 17.15 Uhr, zeigte eine junge Frau bei der Gendarmerie in Bad Fischau - Brunn an, dass sich ihre Eltern nach einer Wanderung auf der hohen Wand verlaufen hätten. Die Verirrten konnten nach mehreren Versuchen schließlich am Handy erreicht werden. Durch Befragung gelang es deren mutmaßlichen Standort im Bereich des sogenannten Leitergrabens festzustellen. Zwei Gendarmen fuhren zur Hohen Wand und lokalisierten durch Zurufen die beiden 53-jährigen Wiener. Ein Beamter stieg zu Ihnen auf und holte sie unversehrt ins Tal, wo sie am Bahnhof Bad Fischau den Zug nach Wien bestiegen.

  • Bei Verkehrsunfall schwer verletzt - Bezirk Gänserndorf
    Am 12.12.2004, gegen 17.15 Uhr, fuhr ein 32-Jähriger aus Zistersdorf mit seinem PKW auf der B 40 von Wilfersdorf kommend in Richtung Maustrenk. Bei KM 54,8 kam er aus unbekannter Ursache ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Das Fahrzeug kam in Straßenmitte auf dem Dach zu liegen. Der Lenker, welcher allein unterwegs war, wurde eingeklemmt. Er wurde von der FF Hobersdorf geborgen und mit schweren Verletzungen vom Notarzt in das KH Mistelbach eingeliefert. Am PKW entstand Totalschaden.

  • In Bach ertrunken - Bez. Melk
    Ein dem Alkohol zugeneigter 42-jähriger Frühpensionist aus Sankt Martin/Karlsbach wurde im "Willersbach" tot aufgefunden.
    Der Genannte hatte am Abend des 11.12.2004 ein 1 km von seinem Wohnhaus entferntes Gasthaus besucht und dürfte auf dem Nachhauseweg in den Bach gestützt sein. Als heute Vormittag Familienangehörige seine Abwesenheit feststellten, suchten sie ihn. Sein Schwager fand den bereits Leblosen gegen 11.55 Uhr ca 200 Meter von seinem Wohnhaus entfernt auf. Der Willersbach selbst ist ein kleinerer Bach, ca 3 Meter von der Landesstraße 6016 entfernt.
    Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor. Seitens des zuständigen Richters wurde die Obduktion der Leiche verfügt.





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