Unwissenheit oder Rücksichtslos?
Datum: 10.10.2002 06:26:19
Thema: News aus anderen Organisationen


Am 08.10.2002, in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr, führte ein Gendarmeriebeamter des GP Zell am See in der Volksschule Viehhofen die Verkehrserziehung durch. Mit jeweils 12 Kindern wurde zwei Mal eine halbe Stunde das richtige Überqueren der Landesstraße, unter Aufsicht einer Lehrperson und eines Exekutivbeamten praktiziert. Innerhalb einer Stunde wurde die traurige Bilanz gezogen, dass von 87 vorbeifahrenden Fahrzeugen "nur 13" zum Stillstand gebracht wurden, um dem bzw. den Kind(ern) das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Lenker von Fahrzeugen sind gemäß Â§ 29a Abs. 1 der StVO verpflichtet, Kindern das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und haben zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten. Die durchgeführte praktischen Verkehrserziehung in der Zeit von 08.00 bis 10.00 Uhr brachte das erschreckende Ergebnis von 74 Übertretungen nach der StVO. Alle 74 Fahrzeuglenker haben mit einer Verwaltungsanzeige zu rechnen.





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