Rotkreuzgesetz vom Nationalrat beschlossen
Datum: 07.12.2007 08:27:27
Thema: News von den Rettungsorganisationen


Rotkreuz-Präsident Fredy Mayer freut sich über Modernisierung des Gesetzes sowie den verstärkten, im Konfliktfall lebenswichtigen, Zeichenschutz =

Wien (Rotes Kreuz) - Es ist ein Gesetz für Menschen, die helfen", so Rotkreuz-Präsident Fredy Mayer über den Beschluss des Rotkreuzgesetzes im Nationalrat am 6. Dezember 2007. "Der Staat Österreich anerkennt und schätzt seit jeher die Arbeit des Roten Kreuzes und bekennt sich zu den Genfer Abkommen und Zusatzprotokollen. Mit dem neuen Rotkreuzgesetz wird nun den Veränderungen und rechtlichen Entwicklungen im nationalen und internationalen Bereich Rechnung getragen und eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen", erklärt Mayer. Seit Inkrafttreten des so genannten "Rotkreuzschutzgesetzes" im Jahre 1962, hat sich das humanitäre Völkerrecht stetig weiterentwickelt, dies insbesondere durch die so genannten Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen. Das neue Gesetz dient der Modernisierung und der Anpassung an geänderte faktische und rechtliche Rahmenbedingungen, die sich aus neueren völkerrechtlichen Verpflichtungen ergeben. "Viel zu oft wird das Rotkreuz-Zeichen missbräuchlich verwendet. Das neue Gesetz tritt verstärkt für den Schutz des Zeichens ein", so der Rotkreuz-Präsident, "ein Schutz, der im Konfliktfall lebenswichtig ist." Mit der Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Roten Kreuzes sind auch wesentliche Aufgaben verbunden:
Festgeschrieben ist die Vermittlung von humanitären Werten, eine internationale Kernaufgabe des Roten Kreuzes. Als freiwillige Hilfsgesellschaft unterstützt das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) die österreichischen Behörden im humanitären Bereich. Im Zuge des Vermisstensuchdienstes, der Übermittlung von Rotkreuz-Familiennachrichten und von Familienzusammenführung ist das ÖRK ermächtigt, die dazu erforderlichen Auskünfte einzuholen und Daten zu übermitteln. In diesem und insbesondere im internationalen Kontext ist die Verschwiegenheitspflicht der Rotkreuz-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervorzuheben. In Kraft treten wird das Rotkreuzgesetz mit 1. Februar 2008.

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