Stereoanlage auf Herdplatte - Brand
Datum: 19.01.2003 15:57:20
Thema: Brandeinsätze


Am 17. Jänner 2003 um 22.58 Uhr wurde angezeigt, dass in einer Wohnung des Mehrparteienhauses in 4840 Vöcklabruck, Unterstadtgries Nr. 30, starker Brandgeruch bemerkt worden war.
Die FF Vöcklabruck kam mit 15 Mann zum Einsatz. In der Wohnung befand sich zu diesem Zeitpunkt niemand. Auf Grund der starken Rauchentwicklung musste die FF Vöcklabruck mit schwerem Atemschutz in die Wohnung eindringen.

Als vermutliche Brandursache konnte eine auf der eingeschalteten E-Herdplatte abgestellte Mini-Hifianlage ermittelt werden. Der Wohnungsbesitzer Thorsten K. konnte erst gegen 24.00 Uhr in der Nähe seiner Wohnung stark alkoholisiert angetroffen werden.
Die Schadenshöhe dürfte beträchtlich sein. Ob der Schaden durch eine Versicherung gedeckt ist, konnte bis dato noch nicht in Erfahrung gebracht werden.
K. wird wegen Verd d Verg n § 170 StGB dem BG Vöcklabruck angezeigt.


  • § 170 Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst
    (1) Wer eine der im § 169 mit Strafe bedrohten Taten fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
    (2) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt worden, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.





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