ÖAMTC-Flugrettung: Kostenübernahme nach lebensrettendem Einsatz war lange Zeit unklar (x)
Datum: 20.12.2008 09:52:55
Thema: News von den Rettungsorganisationen


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Erst nach aufwändiger Nachbegründung und medialem Interesse wurden Einsatzkosten von der zuständigen Gebietskrankenkasse übernommen Die schönsten Geschichten schreibt das Leben und eine der schönsten Geschichten des heurigen Sommers war sicherlich jene vom sechsjährigen Benjamin. Der Bub ist am 23. September beim Spielen im Garten von einem Wespenschwarm angegriffen worden. Obwohl Benjamin immer apathischer geworden ist, reagierte seine Mutter ruhig und besonnen. Sie alarmierte über den Notruf 144 die Rettungsleitstelle.

Der diensthabende Leitstellenmitarbeiter bei 144 Notruf Niederösterreich hat auf Grund der Schilderungen der Mutter sofort das nächste verfügbare Notarztmittel, den ÖAMTC-Notarzthubschrauber Christophorus 9 alarmiert. Bereits wenige Minuten später ist der Helikopter auf einer Wiese neben dem Haus gelandet. Die Notarztcrew hat den Buben versorgt und ihn ins Krankenhaus nach Mödling geflogen.

Benjamin hatte Glück, denn er zeigte keine allergischen Reaktionen und konnte bereits am darauffolgenden Tag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. Kein Glück hingegen hatte die ÖAMTC-Flugrettung. Für die Krankenkasse hat dieser Einsatz nur einen Monat später jegliche Dramatik verloren. "Da eine allergische Reaktion des Buben ausgeblieben ist, lehnte die Krankenkasse zunächst einmal eine Übernahme der Einsatzkosten für diesen, unter weniger glücklicheren Umständen sicher lebensrettenden Transport, ab", erklärt Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung.

Auch die Mutter, die nach wie vor davon überzeugt ist, dass die perfekt funktionierende Rettungskette ihrem Sohn das Leben gerettet hat, konnte diese Haltung nicht verstehen. "Immer wieder kann man in den Zeitungen lesen, dass bereits ein einziger Insektenstich zu einer lebensgefährlichen allergischen Reaktion führen kann. Mein Benjamin wurde von mehr als 50 Wespen gestochen", meint die Mutter.

Erst nach einer aufwändigen Nachbegründung durch den ÖAMTC-Notarzt und offensichtlichen Medienrecherchen kam es überraschend doch noch zu einer Überweisung der Einsatzkosten. "Für die Betreiber von Notarztmitteln ist es aber unzumutbar, dass sie auf Grund eines nicht mehr zeitgemäßen Verrechnungsmodells in immer mehr Fällen auf den Einsatzkosten sitzenbleiben", meint Kraxner. Die Entscheidung ob ein Notarzthubschrauber zu einem Notfall geschickt wird, trifft eine vom ÖAMTC unabhängige Leitstelle nach genau festgelegten Kriterien. Aber erst Monate später entscheidet ein Dritter, nämlich die Krankenkasse des Patienten, ob der Einsatz überhaupt gerechtfertigt gewesen ist und daher auch bezahlt wird. "Auch wenn diese Fälle immer mehr werden, steht es für die ÖAMTC-Flugrettung jedoch nicht zur Diskussion, die Kosten, so wie es andere Betreiber machen, auf die Patienten abzuwälzen", hält Kraxner fest.

Alle Akteure im Gesundheitswesen stehen vor der Herausforderung, Kosten zu sparen und dennoch eine umfassende Versorgung der Patienten zu gewährleisten. "Da ist es nur recht und billig, wenn wir von den politischen Verantwortungsträgern bei Zeiten faire Rahmenbedingungen einfordern, die eine sozial verträgliche, also eine kostenlose Flugrettung zum Wohle der Patienten auch langfristig absichern", sagt Kraxner abschließend.

Quelle: ÖAMTC





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