ÖAMTC-Flugrettung: Rettungsflüge mit nicht zugelassenen Hubschraubern sind grob fahrlässig
Datum: 21.01.2010 07:18:04
Thema: News von den Rettungsorganisationen


Kein Versicherungsschutz für Crew, Patienten und unbeteiligte Dritte =

Wien (OTS) - "Das ist in etwa genauso, wie wenn ein Auto bei der § 57a-Überprüfung kein Pickerl mehr bekommt und trotzdem in Betrieb gesetzt wird", wundert sich der Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, Reinhard Kraxner. "Keine Versicherung der Welt würde für etwaig entstehende Schäden aufkommen, wenn ein Flugunternehmen trotz fehlender Zulassungen Rettungsflüge durchführt. Ein derartiges Verhalten ist nicht nur unverständlich und fahrlässig, sondern auch allen Mitarbeitern, Patienten und unbeteiligten Dritten gegenüber unverantwortlich."

Seit 1. Jänner 2010 gelten in Österreich neue Sicherheitsrichtlinien für Rettungshubschrauber. "Die Umstellung auf die neuen Sicherheitsstandards erfolgte keineswegs aus heiterem Himmel", hält der Chef der ÖAMTC-Flugrettung fest. "Bereits seit den 1990er Jahre existieren europaweit Vorgaben zu den Sicherheitsanforderungen in der Flugrettung." Auch in Österreich wurde eine Umsetzung erstmals bereits vor 15 Jahren angekündigt. Ab 1997 hat dann auch die Behörde wiederholt alle österreichischen Betreiber schriftlich auf die anstehenden Veränderungen hingewiesen. Im Juli 2008 wurden diese Bestimmungen endgültig in einer Verordnung niedergeschrieben, die den Betreibern eine zusätzliche Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 eingeräumt hat. "Dass die Vorlaufzeit mehr als ausreichend bemessen war, zeigt die Tatsache, dass sich nahezu alle Betreiber rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und ihre Flotten an die neuen Gegebenheiten anpassen konnten", stellt Kraxner klar.

Die ÖAMTC-Flugrettung tritt dafür ein, dass eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung auch in topographisch schwierigen Gebieten sicher gestellt ist. "Unser Ansinnen ist, für Notfallpatienten, egal ob Einheimische oder Touristen eine sozial verträgliche und nachhaltige Flugrettung zu garantieren", sagt Kraxner. "Dazu gehört auch, sich auf Änderungen bei den Rechtsvorschriften rechtzeitig einzustellen und der Sicherheit dienende Vorgaben adäquat und vorbehaltlos umzusetzen."
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Ralph Schüller, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:pressestelle@oeamtc.at, http://www.oeamtc.at

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