ÖAMTC-Flugrettung: Rettungsflüge mit nicht zugelassenen Hubschraubern sind grob fahrlässig
Datum: 21.01.2010 07:18:04 Thema: News von den Rettungsorganisationen
Kein Versicherungsschutz für Crew, Patienten und unbeteiligte Dritte =
Wien (OTS) - "Das ist in etwa genauso, wie wenn ein Auto bei der §
57a-Überprüfung kein Pickerl mehr bekommt und trotzdem in Betrieb
gesetzt wird", wundert sich der Geschäftsführer der
ÖAMTC-Flugrettung, Reinhard Kraxner. "Keine Versicherung der Welt
würde für etwaig entstehende Schäden aufkommen, wenn ein
Flugunternehmen trotz fehlender Zulassungen Rettungsflüge durchführt.
Ein derartiges Verhalten ist nicht nur unverständlich und fahrlässig,
sondern auch allen Mitarbeitern, Patienten und unbeteiligten Dritten
gegenüber unverantwortlich."
Seit 1. Jänner 2010 gelten in Österreich neue
Sicherheitsrichtlinien für Rettungshubschrauber. "Die Umstellung auf
die neuen Sicherheitsstandards erfolgte keineswegs aus heiterem
Himmel", hält der Chef der ÖAMTC-Flugrettung fest. "Bereits seit den
1990er Jahre existieren europaweit Vorgaben zu den
Sicherheitsanforderungen in der Flugrettung." Auch in Österreich
wurde eine Umsetzung erstmals bereits vor 15 Jahren angekündigt. Ab
1997 hat dann auch die Behörde wiederholt alle österreichischen
Betreiber schriftlich auf die anstehenden Veränderungen hingewiesen.
Im Juli 2008 wurden diese Bestimmungen endgültig in einer Verordnung
niedergeschrieben, die den Betreibern eine zusätzliche Übergangsfrist
bis 31. Dezember 2009 eingeräumt hat. "Dass die Vorlaufzeit mehr als
ausreichend bemessen war, zeigt die Tatsache, dass sich nahezu alle
Betreiber rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen und ihre
Flotten an die neuen Gegebenheiten anpassen konnten", stellt Kraxner
klar.
Die ÖAMTC-Flugrettung tritt dafür ein, dass eine qualitativ
hochwertige Notfallversorgung auch in topographisch schwierigen
Gebieten sicher gestellt ist. "Unser Ansinnen ist, für
Notfallpatienten, egal ob Einheimische oder Touristen eine sozial
verträgliche und nachhaltige Flugrettung zu garantieren", sagt
Kraxner. "Dazu gehört auch, sich auf Änderungen bei den
Rechtsvorschriften rechtzeitig einzustellen und der Sicherheit
dienende Vorgaben adäquat und vorbehaltlos umzusetzen."
Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit, Ralph Schüller, Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218, mailto:pressestelle@oeamtc.at, http://www.oeamtc.at
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