Keine Werbung auf Strohballen
Datum: 10.05.2003 06:39:29
Thema: Rund um den Globus


Großflächige Werbung auf Strohballen neben der Südautobahn wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof untersagt.

In zwei Fällen wurde nun bis zum Verwaltungsgerichtshof prozessiert. Fazit: Derartige Werbung verschandelt die Landschaft.


Die werbenden Unternehmen hatten zunächst eine naturschutzbehördliche Bewilligung beantragt. Sie hatten bereits ihre "Werbeanlagen", wie dies der Verwaltungsgerichtshof nennt, auf zwei circa sieben Meter hohen Strohballen montiert. Der Antrag wurde abgewiesen. Die Werbung musste entfernt werden. Begründung: Diese Art von Werbung sei einfach zu dominant. Das Landschaftsbild werde beeinträchtigt. Mehr noch: Es werde durch die beiden in 20 Meter Abstand aufgestellten Werbeträger "völlig in den Hintergrund gedrängt".


Eine Beschwerde gegen diese Auffassung der Landschaftsschützer blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich der behördlichen Meinung voll an. Größe, Gestalt und Farbgebung der Werbetafeln seien mit der natürlichen Umgebung nicht in Einklang zu bringen.

Auch die Behauptung, es handle sich gar nicht um "Werbeanlagen", weil der Schutz landwirtschaftlicher Produkte, nämlich des Strohs, vor Wind und Wetter im Vordergrund stehe, sah der VwGH als "nicht zielführend" an.

Quelle: Die Presse

Nur zur Info falls jemand plant sein Fest so zu bewerben..



Dieser Artikel kommt von wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst
https://www.wax.at

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.wax.at/modules.php?name=News&file=article&sid=3953