EU-Freiwilligenkorps soll Drittländern in Katastrophenfällen helfen
Datum: 28.11.2012 15:33:50
Thema: Zivilschutz


EU-Ausschuss des Bundesrats beschließt Mitteilung an
Kommission =

Wien (PK) - Mit skeptischem Unterton nahmen heute die Bundesrätinnen
und Bundesräte im EU-Ausschuss der Länderkammer zum Vorhaben der EU
hinsichtlich der Einrichtung eines Europäischen Freiwilligenkorps für
humanitäre Hilfe ("EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe") Stellung.


In Form einer einstimmig angenommenen Mitteilung fassen sie nochmals ihre Standpunkte zum diesbezüglichen Vorschlag zusammen und unterstreichen die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang das Prinzip der Freiwilligkeit auf alle Fälle einzuhalten. Jede andere Regelung würde dem Gedanken der Subsidiarität widersprechen, betonte dazu Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V), denn Freiwilligendienste seien stark mit den Regionen und Ländern verbunden und dort auch verankert. Der Bundesrat drängt ferner darauf, jegliche Duplizierungen mit nationalen Aktivitäten zu vermeiden. In diesem Punkt sei die Vorlage derzeit noch unklar, weshalb sich die Länderkammer eine klare Regelung erwartet, um das Prinzip der Subsidiarität und Proportionalität wahren zu können. Bereits am 30. Oktober 2012 hat der EU-Ausschuss darüber diskutiert und dazu erste Vorbehalte geäußert (siehe PK-Meldung Nr. 842/2012).

Der Experte des Außenministeriums informierte daraufhin die Ausschussmitglieder, die zuständige Kommissarin habe vor kurzem klargestellt, dass es sich ausschließlich um Personen handle, die sich für derartige Einsätze freiwillig melden. Das Freiwilligenkorps sei nur für Hilfseinsätze außerhalb Europas vorgesehen, nicht aber für Katastropheneinsätze innerhalb der EU. Weder aus dem vorliegenden Verordnungsentwurf noch aus Art. 214 Abs. 5 des Lissabon-Vertrags könne eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Freiwilligen abgeleitet werden.

Prävention kommt besondere Bedeutung zu
Der Kommission gehe es vor allem um die Krisenvorsorge und Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung in den betroffenen Ländern, erläuterte er. Wenn ein Einsatz notwendig werden sollte, dann schreibe die Kommission aus und erteile in weiterer Folge den Zuschlag an eine Organisation, die dann eben aus dem Pool von Freiwilligen auswählen könne. Die Kosten, wie sie im derzeitigen Vorschlag enthalten sind, bezifferte der Experte auf etwas weniger als 250 Mio. €. Er bekräftigte zudem, dass es zu keiner Verdoppelung der Strukturen kommen werde, da das Freiwilligenkorps auf vorhandene Strukturen zurückgreifen könne. Es sollen Freiwilligenprogramme ergänzt und Synergieeffekte mit bestehenden Freiwilligenorganisationen und -strukturen hergestellt werden.

Der Verordnungsentwurf sieht die Entwicklung von Standards für die Auswahl und das Training von Freiwilligen, die Zertifizierung von Entsendeorganisationen, die Schaffung eines EU-Registers sowie eines Netzwerkes von Freiwilligen, die Unterstützung für Training und Entsendung sowie die Stärkung der Kapazitäten der Organisationen in den Einsatzländern vor.

Ein wesentlicher Aspekt des Vorhabens sei es, präventiv in den Ländern, wo immer wieder Katastrophen passieren, Aufbauarbeit zu leisten und die dortigen Kapazitäten zu stärken, erklärte der Experte nach Fragen der BundesrätInnen Stefan Schennach (S/W), Günther Köberl (V/St) und Monika Mühlwerth (F/W). Man wolle in Zukunft so rasch wie möglich entsenden können, die zertifizierten Organisationen außerhalb der EU sollen auf dieses zugreifen können. Die Koordination obliege der Kommission, die europäischen Hilfsorganisationen hätten in den verschiedensten Ländern Partnerorganisationen, mit denen man eng kooperiere. Bei der Ausarbeitung der Standards werde sich die Kommission auf jene der Mitgliedstaaten stützen. (Fortsetzung EU- Ausschuss Bundesrat)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: pk@parlament.gv.at, Internet: http://www.parlament.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/172/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0197 2012-11-28/13:04

281304 Nov 12





Dieser Artikel kommt von wax.AT - Das Portal für Feuerwehr und Rettungsdienst
https://www.wax.at

Die URL für diesen Artikel ist:
https://www.wax.at/modules.php?name=News&file=article&sid=46980