Kärnten: Resolution zur Rettung des Notarztsystems
Datum: 18.12.2012 15:56:52
Thema: News von den Rettungsorganisationen


Klagenfurt (OTS/LPD) - Die seit Jahren bestens funktionierende Notarztversorgung in Kärnten ist durch eine neue Auslegung der Gesetze durch die GKK gefährdet. "Die einzige Lösung wäre, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Ausnahmebestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz dahingehend erweitert, dass Notärzte ihre Dienste auch auf freiberuflicher Basis versehen dürfen". So begründete Rettungsreferent LR Christian Ragger seine Resolution, die heute, Dienstag, von der Landesregierung beschlossen wurde.

Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, den § 4 ASVG so zu ändern, dass es Ärzten erlaubt ist, ihre für die Gesellschaft so segensreiche Tätigkeit als Notärzte (NEF, Rettungshubschrauber) auf Wunsch auch freiberuflich und ohne Vollversicherungspflicht ausüben zu dürfen.

Nach vielen Jahren, in denen die Kärntner GKK es akzeptiert hat, dass Notärzte ihre Einsätze mit Rettungshubschraubern und Noteinsatzfahrzeugen auf Werksvertragsbasis versehen, fordert sie nunmehr, gegen den vehementen Protest der Ärztekammer, dass Notärzte diese Tätigkeit nur in einem Angestelltenverhältnis ausüben dürfen.

Dies hätte zwei Konsequenzen: Der Notarztdienst würde sich verteuern und unter den geänderten sozialversicherungsrechtlichen Umständen stünden womöglich zu wenig Notärzte zur Verfügung.

"Die neue Rechtsauslegung der GKK schafft Probleme. Daher sollte die Regierung Rechtssicherheit schaffen und das erlauben, was in Kärnten seit 15 Jahren bestens funktioniert", betonte Ragger. Da auch andere Bundesländer ähnliche Probleme haben, hoffe er auf entsprechendes Verständnis von Sozialminister Rudolf Hundstorfer. (Schluss)

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