Einsatzkräfte übten im Tanzenbergtunnel (xxxxxx)
Datum: 16.10.2013 23:23:46
Thema: Übungsberichte und Ausbildung


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Transporter fährt auf Pkw auf und verliert bei Karambolage Box mit gefährlichen Stoffen

Drei Pkw krachen im Tanzenbergtunnel bei Kapfenberg (Steiermark) zusammen, ein nachfolgender Kleintransporter fährt auf die stehenden Fahrzeuge auf, ein Brand bricht aus - ein klassischer Auffahrunfall also. Doch dieser Unfall im Tunnel ist nicht wie jeder andere, wie die Einsatzkräfte beim Eintreffen an der Unfallstelle schnell merken.

Denn der Kleintransporter hatte eine Box mit festen radioaktiven Stoffen geladen und die Box war herausgefallen und offen...
Ein regelrechtes Schreckensszenario ist es, mit dem am Dienstag, den 15. Oktober, etwa 120 Einsatzkräfte aus dem Raum Kapfenberg und Bruck an der Mur von Polizei, Feuerwehren, Rotes Kreuz, Behörden und ASFINAG mitten im Tanzenbergtunnel auf der Semmeringer Schnellstraße, der S 6, konfrontiert wurden. Zum Glück war es nur eine Übung, diese allerdings lief in Echtzeit. Ziel war es zu eruieren, wie Alarmierungskette und Zusammenarbeit funktionieren und wie viel Zeit die Organisationen benötigen, um vor Ort einsatzbereit zu sein und dann auch besonders knifflige Situationen zu meistern - denn im Ernstfall zählt jede Minute.
Vorbereitet wurde die Szenerie ab 19.30 Uhr in Fahrtrichtung Klagenfurt, der Tunnel musste in Folge in beiden Richtungen gesperrt werden. Um 20.30 Uhr wurde der Alarm ausgelöst, binnen Minuten waren die Einsatzkräfte vor Ort, wobei in Folge auch ein Dekontaminierungsplatz errichtet werden musste, in dem die zehn ,,Verletzten" auf eine eventuelle Verstrahlung überprüft wurden.
Die Übung wurde bis 22 Uhr anberaumt, nach Räumung der ,,Unfallstelle" und Reinigung des Tunnels wurde nach einer Kontrollfahrt der Polizei um ca.23 Uhr der Verkehr wieder freigegeben.

Großübungen sind per Gesetz vorgeschrieben
Übungen dieser Art sind nicht nur sinnvoll, weil es im Fall des Falles lebensrettend sein kann, dass Einsatzorganisationen aufeinander eingespielt sind und auch die Einrichtungen in der Tunnelanlage (etwa Löschwasseranschlüsse) kennen, sondern auch per Gesetz vorgeschrieben. Laut Straßentunnelsicherheitsgesetz müssen Tunnelanlagen mit einer Länge über 500 Metern von Einsatzorganisationen alle vier Jahre in entsprechender Größenordnung beübt werden.


Text: Walter Mocnik ASFINAG
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Quelle: Roland Theny

Bilder: Werner Seidl / LFV Steiermark






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