2 Alkolenker: Widerstand gegen die Staatsgewalt
Datum: 21.05.2002 06:09:54
Thema: Rund um den Globus


Am 19.05.2002, gegen 22.55 Uhr lenkte ein 32-jähriger Landwirt
aus Maishofen in alkoholisiertem Zustand einen PKW von Maishofen
kommend in Richtung Saalfelden. Der Besatzung einer
Alkoholrazzia fiel die rasante Fahrweise des PKW-Lenkers auf und
versuchten ihn mit eingeschaltenem Blaulicht und Folgetonhorn
anzuhalten. Der Landwirt erhöhte mit dem PKW die
Fahrgeschwindigkeit und flüchtete auf einen Feldweg.

Dort
versuchte er den Beamten in einer Wiese zu entkommen und wendete
mehrmals das Fahrzeug. Dabei stiess er gegen das Dienst-Kfz,
rammte anschließend ein Brückengeländer und konnte erst nach
Abgabe von mehreren Schreckschüssen gestellt werden.
Bei der Festnahme wehrte sich der 32-Jährige heftig und konnte
erst durch Unterstützung weiterer Beamten gebändigt werden.
Bei der Amtshandlung wurden zwei Beamte verletzt. Das Dienst-Kfz
erheblich beschädigt.
Der JD-Staatsanwalt verfügte die Anzeige auf freien Fuss.
Der Mann wird wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Übertr
nach §§ 4 und 5 StVO angezeigt werden.




Am 20.05.2002, gegen 02.20 Uhr führten 2 Gendarmeriebeamte in
Zell am See auf der B 168 Alkoholkontrollen durch. Ein
43-jähriger Piesendorfer, der von Zell am See in Richtung
Piesendorf unterwegs war, widersetzte sich der Anhaltung, indem
er das mit einer roten Signaltaschenlampe gegebene
Anhaltezeichen mißachtete. Ein Gendarmeriebeamter musste zur
Seite ausweichen, um nicht überfahren zu werden. Der
Fahrzeuglenker streifte dabei die Taschenlampe des Beamten,
wobei der rechte Außenspiegel und die Windschutzscheibe
beschädigt wurde. In der Folge flüchtet der Verd. mit weit
überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Piesendorf. Nachdem die
Gendarmen den PKW-Lenker verfolgt hatten, konnte dieser vor
seinem Wohnhaus einem Alkotest unterzogen werden. Dieser brachte
das Ergebnis von 1,56 Prom..

Bei der Befragung gab er an, dass er den Beamten nicht gesehen
und keinen Knall wahrgenommen habe. Die Beschädigungen am
Fahrzeug seien schon länger vorhanden.
Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen.
Der Beamte wurde nicht verletzt. Die Taschenlampe konnte nicht
mehr aufgefunden werden.




Quelle: SID





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