ÖAMTC: Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfällen in den EU-Erweiterungsländern
Datum: 30.03.2004 12:28:48
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


Tipps helfen Probleme nach dem Crash vermeiden

Wien (ÖAMTC-Presse) - Sich nach einem Verkehrsunfall im Ausland nicht entsprechend den Vorschriften zu verhalten, kann unangenehme Folgen haben. "Auch in den zehn neuen EU-Ländern gelten unterschiedliche Bestimmungen, die man kennen sollte", weiß ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. Welche Besonderheiten es etwa in Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn gibt, hat die Club-Expertin recherchiert.

Generell empfiehlt sich, bei jedem Unfall die örtliche Polizei zu rufen. In der Slowakei muss ein Crash sogar gemeldet werden, ein Schadenzertifikat erleichtert dann die Ausreise. Blechschäden, die schon bei der Einreise in die Slowakei am Auto vorhanden sind, müssen deklariert werden. Komplizierter sehen die Bestimmungen in Tschechien aus: Gibt es bei einem Verkehrsunfall keine Verletzten und der Schaden ist nicht höher als 20.000 CZK (592 Euro), muss die Polizei nur bei ungeklärter Schuldfrage gerufen werden. "Wer auf Nummer sicher geht, ruft daher jedenfalls die Polizei", empfiehlt Kabourek.

Sind Personen verletzt, muss in Slowenien die Polizei gerufen werden, bei reinen Sachschäden kann das den Nachteil bringen, dass der Pass bis zum Gerichtstermin abgenommen wird und daher die Ausreise unmöglich ist. Kabourek: "Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen das Land aber nur mit polizeilicher Schadenbestätigung wieder verlassen. Daher unbedingt nach einem Unfall die Polizei rufen und sich eine solche Bestätigung ausstellen lassen."

Unfälle mit Personenschaden unterliegen auch in Ungarn der polizeilichen Meldepflicht. Bei einem Sachschaden ist es wegen der Schadenregulierung ratsam, die Polizei zu rufen (Telefonnummer 107 - zentraler Polizeiruf in ganz Ungarn). Der Unfallort darf nur mit Genehmigung der Polizei verlassen werden.

Nach Unfall Ruhe bewahren

Unmittelbar nach dem Unfall gelten die gleichen Verhaltensregeln wie auch in Österreich: Keine Panik aufkommen lassen, Unfallstelle absichern und Verletzte erstversorgen.

Das Unfallszenario gehört dann so gut wie möglich dokumentiert, Beweise zur anschließenden Unfalldokumentation gesichert: Fotos machen und Skizzen der Unfallstelle anfertigen, nach Möglichkeit die Personalien von Zeugen notieren. Diese Angaben erleichtern im Nachhinein die Klärung der Schuldfrage. "Keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalte nicht verständlich sind oder Schuldeingeständnisse am Unfallort machen", warnt Kabourek.

Worauf man schon vor Reiseantritt denken sollte

* Nicht vergessen: Die Bedingungen der eigenen Kaskoversicherung sorgfältig durchlesen oder gegebenenfalls eine Reisekasko-Versicherung abschließen. Das kann vor allem dann helfen, wenn die Verschuldensfrage nicht sofort geklärt werden kann. Den eigenen Schaden ersetzt die Kaskoversicherung ohne Rücksicht auf mögliches Mitverschulden.

* Sicher ist sicher: Die "Grüne Versicherungskarte" muss in fast keinem europäischen Land mehr mitgeführt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, das Dokument (bei Versicherungen meist kostenlos erhältlich) als handlichen Nachweis des Versicherungsschutzes dabei zu haben.

* Hilfreich: Den Europäischen Unfallbericht sollte man nach Möglichkeit in allen Sprachen der durchreisten Länder mitführen. Das Formular wird nach einem Unfall von beiden Unfallparteien ausgefüllt und unterschrieben.

* Immer mit dabei: Der ÖAMTC-Schutzbrief gehört ebenfalls ins Reisegepäck. Unter der Telefonnummer der Schutzbrief-Nothilfe des Clubs +43 1 25 120 00 sind für juristischen Rat rund um die Uhr Mitarbeiter erreichbar.

ÖAMTC-Webtipp: Auf der Homepage des Clubs unter www.oeamtc.at/reise/eu/ finden sich umfangreiche Informationen für das Reisen in die EU-Erweiterungsländer.

(Schluss) ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Rückfragehinweis: ÖAMTC-Pressestelle
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