Änderung des NÖ FG - das war doch klar oder?
Datum: 01.04.2004 07:09:00
Thema: News aus der Feuerwehr


Naturlich ein Aprilscherz!

Danke an alle die Malis & Anrufe an mich gerichtet haben wie den diie "EINZELHEITEN DER DIENSTFREISTELLUNG" geregelt werden. Zu dem Einsatzleiterdings: Es gab tatsächlich einen Vorschlag in diese Richtung bei einer Veranstlatung des LFV - nur wird es hoffentlich nur beim Vorschlag bleiben....


Wie über Insider verlautbart wurde wird demnächst das NÖ Feuerwehrgesetz geändert. Neben kleineren Änderungen im Wortlaut werden wohl 2 Paragraphen unsere Welt erschüttern: Dienstfreistellung bei Einsätzen wird gesetzlich geregelt und eine wesentliche Änderung bei der Einsatzleitung - wax.at berichtet wieder einmal vor allen anderen!

  • Zur Dienstfreistellung:
    Der genaue Wortlaut steht noch nicht entgültig fest aber es wird so ablaufen:
    Bei Einsätzen zur Menschenrettung, Tierrettung, Brandeinsätzen oder Naturereignissen hat ein Arbeitgeber ein Feuerwehrmitglied sofort frei zu stellen. Nach dem Einsatz erhält die Firma von der bereffenden Feuerwehr eine Bestätigung mit der bei der nächsten Steuerzahlung am Finanzamt ein Abzug geltend gemacht werden kann. Um den Feuerwehrmitgliedern einen "Kündigungsschutz" zu geben wird auch eine 5% Ermäßigung auf die Lohnsummenstuer für Betriebe die Feuerwehrmitglieder beschäftigen gewährt. Genaueres demnächst.


  • Zum Einsatzleiter:
    Einsatzleiter wird in Zukunft nicht mehr der Ranghöchste der örtlichen Feuerwehr sein sondern der Ranghöchste anwesende der Vorgesetzen Dienststelle. Also:
    Bei einem Einsatz ist ein LM der örtlichen Ranghöchster, bei einer nachalarmierten FF ist der UAKDT im Fahrzeug - so geht die EL auf den UAKDT. Kommt von einer anderen FF ein höherer Dienstgrad nach der nicht zu einer vorgesetzten Dienststelle kommt bleibt die EL beim örtlichen. Weiteres folgt auch hier







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