Unfall mit Jagdwaffe
Datum: 20.07.2004 06:24:03
Thema: Einsätze Rettungsdienst


Eine 33-jährige Frau aus Wels wollte am 18.07.2004, um ca. 07.45 Uhr, vor dem Haus ihrer Eltern in Schlüßlberg, nach einem Pirschgang im Revier des Vaters, ihre Jagdwaffe vom Rücksitz des Autos herausnehmen. Sie hatte nach dem Pirschgang das Magazin abgenommen und die Patrone im Laderaum vergessen.

Als sie das Gewehr nahm, löste sich ein Schuss, der durch Teile des Sitzes und der rechten hinteren Autotür in die ca. 80 cm vom Auto entfernte betonierte Gartensäule einschlug. Vermutlich Betonsplitter der Gartensäule dürften den 8 jährigen Sohn Christoph, welcher auf einem Spielzeugtraktor sass im Bereich des Bauches und am Arm verletzt haben.

Der Bub wurde von seiner Mutter in das Krankenhaus Wels gebracht, wo er stationär behandelt wird.

Die Frau hat eine gültige Jagdkarte und ist somit zum Führen einer Jagdwaffe berechtigt. Ohne der belangten Behörden vorgreifen zu wollen wird dieser Unfall sicherlich eine Überprüfung der Verlässlichkeit nach sich ziehen. Ob und welche Konsequenzen dieser vorfall letztendlich für die Mutter haben wird, muss und wird die sachlich zuständige Erstbehörde entscheiden. Sie wird wegen fahrlässiger Körperverletzung dem zuständigen Gericht angezeigt.

Quelle: SID





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