Arbeitsunfall - Explosion
Datum: 01.07.2002 06:12:33
Thema: Brandschutz, Sicherheit, Beinaheunfälle


Ein 34-jähriger Beamter aus Bruderndorf führte am 29.06.2002 in einem Kellerraum seines Wohnhauses Sanierungsarbeiten durch.Er beabsichtigte auf den vorhandenen Fliesenboden eines etwa 15 qm großen Raums einen Teppichboden zu verlegen. Aus diesem Grund brachte er auf den Boden, vor der eigentlichen Verklebung des Teppichs, ein Haftmittel auf. Da im Raum selbst keine Beleuchtseinrichtung montiert war, beleuchtete er die Räumlichkeit mit einem 500 Watt Bauscheinwerfer, wobei die Stromversorgung mittels eines Verlängerungskabels, welches bis zur Tür reichte erfolgte.
Nach Abschluß der Arbeiten zog er den Stecker des Arbeitsscheinwerfers aus der Kabel-trommel. Durch die dabei entstandene Funkenbildung entzündeten sich die Lösungs- mitteldämpfe des aufgebrachten Haftmittels explosionsartig.

Das als leicht entzündlich deklarierte Produkt verbrannte im Bereich des Fliesenbodens, wobei jedoch dieser Brand vom Hausbesitzer selbst, mittels eines Handfeuerlöschers gelöscht werden konnte.
Der Hausbesitzer wurde anschließend von der Rettung Stockerau in das KH Stockerau transferiert, da der Verdacht einer Rauchgasvergiftung bestand. Er konnte jedoch nach
ambulanter Behandlung das Krankenhaus verlassen. Durch den nach der Explosion entstanden Brand im Fußbodenbereich des zu sanierenden Raums wurde der Holztürstock (Futterstock) leicht angesengt, in den Mansardenräumen kam es durch die
Druckwelle zu Rißbildungen an den Stößen der Deckenverkleidung (Rigips). Die Schadenshöhe ist derzeit unbekannt.



Quelle: SID





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