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 OÖ: Vernachlässigung des Viehbestandes durch Altbauern

Einsätze Exekutive & KriminalitätEin 77-jähriger Landwirt aus Hinterstoder wurde am 29.09.2004 von der BH Kirchdorf/Kr mittels Bescheid aufgefordert, die vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen, ansonst würde ihm der Rinder- und Schafbestand behördlich entzogen. Am 04.10.2004 nahm dann die Be-hörde (Amtstierarzt), im Beisein von 4 Beamten des GendPosten Hinterstoder die Überprüfung vor. Da der Landwirt den vorgeschriebenen Maßnahmen nicht nachkam, wurde ihm der gesamte Rinder- (9 Stk Kälber), sowie Schafbestand (42 Stk) behördlich entnommen. Der Abtransport wurde dann mit einem LKW (Tiertransporter) durchgeführt. Während der Überprüfung konnten im Stallgebäude zwei mumifizierte Rinderkadaver vorgefunden werden.

Im Wohngebäude lag ein totes Kalb. Diese Kadaver wurden am 05.10.2004 von der Veterinär abteilung der Landesregierung OÖ abgeholt. Bei diesem Abtransport war die 81jährige Schwester des Landwirtes aus Hinterstoder beim Anwesen. Der Landwirt selbst konnte nicht angetroffen werden. Die Amtsärztin der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems war ebenfalls vor Ort. Nachdem die Ärztin bei der Schwester des Landwirtes Verwahrlosung und Selbstgefährdung feststellte, ordnete sie die Einlieferung ins WJKh an. Da die Frau dieser Einlieferung nicht freiwillig zustimmte, wurde sie vom Rettungspersonal unter Mithilfe von zwei Gendarmen ins Rettungsfahrzeug verbracht. Im Fahrzeug trat sie dann mit den Füßen gegen einen Beamten, wodurch sie zwecks Eigen und Fremdgefährdung mit den Handschellen vorne geschlossen wurde. Da auch bei dem nicht anwesenden Landwirt mit hoher Wahrscheinlichkeit Verwahrlosung und Selbstgefährdung vorliegen dürfte, verfügte die Behörde eine Suche nach dieser Person und die Vorführung zur Behörde (Amtsärztin) an. Aus diesem Grund wurde eine Suchaktion unter Mitwirkung von: Hubschrauber der FESt Hörsching, AEG Kirchdorf/Krems, BRD Ortsstellen Hinter und Vorderstoder, Gendarmeriediensthunden, sowie Beamten des GendPosten Hinterstoder organisiert. Schließlich konnte der Landwirt um 14.45 Uhr unweit seines landwirtschaftlichen Anwesens im Wald aufgefunden werden. Auch er weigerte sich freiwillig ins Rettungsfahrzeug zu steigen, leistete jedoch keinen aktiven Widerstand. Das Verbringen ins Rettungsfahrzeug war für die Sanitäter kein Problem. Da begründeter Verdacht einer Gefährdung von Personen gegeben war, wurde eine Durchsuchung des Wohnhauses und Wirtschaftstraktes durchgeführt. Dabei wurden um 11.50 Uhr zwei Schußwaffen (Jagdgewehre) sichergestellt. Ein vorläufiges Waffenverbot (§ 13 WaffG) wurde sogleich verfügt.


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