Am 30.11.2004, um 11.30 Uhr, wurde auf der A 10-Tauernautobahn bei Hallein von Beamten der Gendarmerie-Verkehrsabteilung Salzburg (Gefahrgutgruppe) ein Klein-Lkw einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle unterzogen. Bei der Ladungskontrolle wurde festgestellt, dass diese aus Gefahrengut Kl. 2 und 3 (Kohlenwasserstoffgas und flüssige Kohlenwasserstoffe) bestand, wobei die freigestellte Menge überschritten wurde.
Auszug aus der Mängelliste:
1) Kfz nicht als Gefahrenguttransport gekennzeichnet;
2) Kfz um 15 % überladen;
3) mangelhaftes Beförderungspapier mitgeführt;
4) Ladegut teilweise ungesichert;
5) 1 Feuerlöscher fehlte;
6) keine schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter für den Lenker über das Verhalten bei einem Verkehrsunfall);
7) keine Schutzausrüstung für den Lenker.
Die Fahrt wurde vorläufig unterbrochen (Umladung, Dokumente in Ordnung gebracht), Anzeigen werden der BH Hallein erstattet.
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