Am 26. 07. 2002, gegen 22.30 Uhr, wurde von einem zufällig vorbeikommenden Fußgänger ein Brand im Deckenbereich der Auslage in einem Geschäftslokal in Neunkirchen wahrgenommen. Durch die unverzügliche Verständigung der Feuerwehr konnte das Feuer bzw. die entstandenen Glutnester rasch gelöscht und ein Übergreifen des Brandes auf die oberhalb des Geschäftes befindliche Arztordination verhindert werden.
Als Brandursache wurde ein defekter Transformator für den Betrieb der Halogenbeleuchtung im Auslagenbereich festgestellt. Personen wurden nicht verletzt. Durch den Brand wurde eine große Anzahl von im Geschäft gelagerten Musikinstru-menten beschädigt, wodurch ein Sachschaden von ca. 30.000,- ¤ entstanden ist.
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