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 Salzburg: Tödlicher Unfall mit Motorsegler in Bad Hofgastein

Einsätze AllgemeinUm 11.55 Uhr am Sonntag zeigte eine Auskunftsperson per Notruf im Landesfeuerwehrkommando Salzburg an, dass sie soeben im Bereich der Gadaunerer Hochalm, nahe der sog. Stanzscharte, Gemeindegebiet von Bad Hofgastein, den Absturz eines Segelflugzeuges beobachtete. Der Rettungshubschrauber "Alpin Heli6" flog sofort zum Unglücksort ab, Gend.-Beamte der Alpinen Einsatzgruppe Gastein und in weiterer Folge der Kriminalabteilung Salzburg gingen zum Unglücksort ab und begannen mit den Ermittlungen.

Die geführten Erhebungen ergaben, dass ein 49-jähriger Berufspilot sein Flugzeug vom Typ VENTUS cM, es handelt sich um ein Segelflugzeug mit Hilfsmotor, in einer Höhe von einigen wenigen hundert Metern über Grund, aus Richtung Bad Hofgastein her kommend, in Richtung Westen, also in Richtung der sog. "Stanzscharte", oberhalb der Gadaunerer Hochalm, steuerte. Plötzlich, so Auskunftspersonen, kippte das Flugzeug - in Flugrichtung gesehen - nach rechts weg, drehte sich in weiterer Folge Richtung Westen und stürzte dann steil zu Boden. Etwa 50 Höhenmeter unterhalb der sog. "Stanzscharte", nahe der Gadaunerer Hochalm, schlug das Flugzeug dann auf dem Almboden auf. Der Pilot aus Neumarkt am Wallersee dürfte, ersten Einschätzungen der Rettungskräfte zufolge, sofort tot gewesen sein, am Flugzeug entstand Totalschaden. An den dann folgenden Rettungs- und ersten Ermittlungsarbeiten waren die Besatzung des Rettungshubschraubers "Alpin HeliC6", 2 Männer des Roten Kreuzes, 15 Männer der Freiwilligen Feuerwehr, 10 Mann der Bergrettung, alle aus Bad Hofgastein, 3 Mann der Alpinen Einsatzgruppe Gastein der Gendarmerie, 2 Mann der Kriminalabteilung Salzburg und ein Hubschrauber der Flugeinsatzstelle Salzburg beteiligt.

Mitarbeiter der Flugunfalluntersuchungsstelle in Wien, wurden über den tödlichen Luftfahrtzwischenfall unverzüglich in Kenntnis gesetzt und werden in weiterer Folge den Vorfall untersuchen. Der über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzte Journalrichter ordnete die Überführung und Obduktion der Leiche in das Gerichtsmedizinische Institut Salzburg an.


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