NÖ: Entschädigungfür Schäden an Ausrüstung nach Hochwasser
Wie wir aus Mitschnitten von versteckten Mikrofonen im Sitzungssaal des LFK NÖ erfahren haben .. nein Scherz beiseite.
Bei der Landesfeuerwehrratssitzung am Freitag den 13. wurde unter anderem das Hochwasser im beisein der politischen Vertretung behandelt. Es wurde beschlossen den NÖ Feuerwehren die entstandenen Schäden mit einem Kostenanteil zu ersetzten.
Bereits am 20.8 erging an die FWKDOs eine Gleichschrift bezüglich der Vorgangsweise zur Schadensmeldung.
Hier zur Erinnerung noch einmal die wichtigsten Punkte:
Bekanntgabe der real geschätzten Schadenshöhe ( z.B.: Katalogpreise, Rückfragen usw..) an Einsatzgeräten unter Anführung alle Positionen ( Einzelwert, Schäden an FZG)
Schäden an Gebäuden sind von den Schadenskommissionen der Gemeinden zu erheben.
Analog zu diesen Schadenskommissionen werden von den Gemeinden die Angaben überprüft und bestätigt.
Bekanntgabe der Verpflegungs- und Verbrauchsmaterialien und Treibstoffkosten bei der Gemeinde ( nicht bei der Schadenskommission)
Die Gemeinden legen die Kostenschätzung und die Verorgungskostenaufstellung mit der Kontonummer der Gemeinde der NÖ LREG ( IVW 4) vor.
Das Geld kommt von der LREG an die Gemeinde die es an die Feuerwehr weiterleitet. ( Volle Versorgungskosten und 90% der Schäden)
Ersatzbeschaffungen innerhalb von 6 Monaten ( werden auch Stichprobenartig überprüft werden)
Meldefrist ist der 30. September 2002 - also demnächst !
Anspruch haben alle Feuerwehren die beim Juni-Hochwasser und dem August-Gau im KHD- oder im örtlichen Einsatz waren.
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