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 NÖ: Bundesregierung beschließt Hilfsmaßnahmen für Ãœberschwemmungsopfer in NÖ

ZivilschutzDer Ministerrat beschloss heute Sofortmaßnahmen für die Opfer der Überschwemmungskatastrophe in Niederösterreich. In dem Gebiet mussten bereits drei Ortschaften evakuiert werden. Betroffen davon sind bisher rund 1.000 Personen. Gorbach: "Wichtig ist jetzt rasch zu helfen. Unsere Paket garantiert dies auf unbürokratischen Weg."

Ähnlich wie bei den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002 und 2005 werden finanzielle Hilfen aus dem Katastrophenfonds gewährt. Neben dieser finanziellen Hilfe an die Betroffenen beschloss die Bundesregierung unter anderem auch die Gebührenbefreiung für die Neuausstellung vernichteter Dokumente. Die Entrichtung von Gebühren entfällt auch bei der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung und Schadensabwicklung oder für Kredite, die zur Schadensbehebung aufgenommen werden. Freiwillige Zuwendungen und Spenden an die Opfer der Naturkatastrophe wurden schwenkungsfrei was heißt das? gestellt; wie auch keine Lohn- und Einkommenssteuern für diese Zuwendungen entrichtet werden müssen. Teil dieses Maßnahmenpaketes ist auch, dass katastrophenbedingt neu angeschaffte Vermögenswerte bis zum nachgewiesenen Neuwert der zerstörten Wirtschaftsgüter ohne Selbstbehalt steuerlich absetzbar sind.

Vizekanzler Hubert Gorbach, der heute in Vertretung des Bundeskanzlers die Sitzung des Ministerrates geleitet hatte, dankte beim anschließenden Pressfoyer im Namen der Bundesregierung allen Einsatzkräften für ihre Hilfe im Katastrophengebiet. Insgesamt stehen dort 1.400 Hilfskräfte im Dauereinsatz.

Die Bundesregierung beschloss heute auch den Entwurf eines Deregulierungsgesetzes. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sollen alle Gesetzesmaterien, Verordnungen und Erlässe auf ihre Notwendigkeit hin überprüft und gegebenenfalls aufgehoben werden. Mit dem Gesetz soll auch erreicht werde, dass die Legistik anwendungsfreundlicher wird. Nach einer ersten Sichtung können 11 Bundesverfassungsgesetze, 56 Bundesgesetze bzw. darin enthaltene Bestimmungen, 140 Verordnungen und 50 Erlässe außer Kraft gesetzt werden. Gorbach: "Die österreichische Rechtsordnung wird damit überschaubarer. Außerdem haben wir uns auf die Reduktion der Verwaltungskosten für die Unternehmen geeinigt." In Summe soll dies zu einer Ersparnis für die Unternehmen in der Höhe von 2 Milliarden Euro führen.

Quelle: Bundeskanzleramt/Bundespressedienst


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