Am 1.11.02 gegen 12.15 Uhr wurde eine Wohnungsöffnung in der Unterkunft eines 42 jährigen Installateur im Bez. Wr.Neustadt durchgeführt, da der Genannte vereinbarten Terminen nicht nachkam. Zwischen Vorraum und Wohnzimmer der durch einen Brand stark beschädigten Wohnung, wurde die Leiche des Wohnungsinhaber vorgefunden.
Aufgrund des vorgefundenen Spurenbildes konnte der Brandausbruchsbereich eindeutig in der Küche im Bereich des E-Herdes, welcher noch immer auf höchster Stufe eingeschaltet war, eingegrenzt werden. Der Verstorbene dürfte nach dem Verzehr von Speisen im Wohnzimmer eingeschlafen sein und wurde vom Brand überrascht. Von Rauchgas benommen, dürfte der Verstorbene noch versucht haben, die Wohnung zu verlass. Im Vorzimmer ist er jedoch aufgrund akuter Rauchgasvergiftung zusammengebrochen und verstorben. Durch Sauerstoffmangel in der gesamten Wohnung erlosch der Brand von selbst, wodurch der Vorfall erst ca 12 Stunden bemerkt wurde. Vom Gemeindearzt wurde als Todeszeitpunkt der 31.10.02, ab ca. 23.30 Uhr bis 1.11.02 01.00 Uhr festgelegt.
Durch einen Rauchmelder hätte das leicht Verhindert werden können!
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