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 Kärnten: 5 Verletze bei Unfall mit Feuerwerk

Einsätze RettungsdienstAm 05.04.2007 gegen 20.00 Uhr wurde auf einem Anwesen in St. Margareten im Rosental, gleiche Gemeinde, Bezirk Klagenfurt-Land, von 6 Personen das Wiederladen von Signalpatronen mit Feuerwerkspulver durchgeführt. Im Zuge des Wiederladens der Signalpatronen kam es zu einer Explosion, wodurch 5 Personen zum Teil schwerste Verletzungen erlitten.

Die Personen wurden nach Erstversorgung durch die Rettungskräfte ins LKH Klagenfurt und ins AUKH eingeliefert.

Angesichts der tragischen Vorfälle, die sich jährlich beim Böllerschießen zu Ostern ereignen, wird die Bevölkerung aufgefordert, das verbotene, extrem gefährliche, eigenhändige Wiederladen von Metallböllerpatronen sowie das Verwenden der alten „Schießbecher“ („Eisenpöller“) zu unterlassen. Für das Böllerschießen ist die Genehmigung der Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion) erforderlich und sind angeordnete Sicherheitsauflagen einzuhalten.

Im Hinblick darauf, dass das Pyrotechnikgesetz nur mehr solches Böllergerät zulässt, das eine maximale Handhabungssicherheit gewährleistet und durch das nunmehr vorgesehene Bewilligungsverfahren bestimmte Gefahrenquellen schon von vorneherein ausgeschlossen werden können, wird im allgemeinen mit der Beachtung folgender Grundregeln das Auslangen gefunden werden:

1.) Zur Verwendung darf nur solches Böllergerät gelangen, das sich im einwandfreiem funfktionsfähigem Zustand befindet.
2.) Der Bewilligungsinhaber und seine allfälligen Helfer dürfen beim Böllerschießen nicht alkoholisiert oder durch den Genuß eines sonstigen Suchtmittels beeinträchtigt sein.
3.) Beim Böllerschießen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m zwischen Böllergerät und Publikum unbedingt einzuhalten.

Es wurde die Exekutive angewiesen, jedes Böllerschießen strengstens zu überwachen und bei Verstößen mit Anzeige vorzugehen. Es können Geldstrafen bis zu € 2.180,-- oder Arrest bis zu sechs Wochen verhängt werden. Beide Strafen können auch nebeneinander ausgesprochen werden.


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