Diejenigen die ihre Alarmierungen über eine Bereichsalarmzentrale bekommen betriffts eventuell:
Die Bereichszentralen sind laut der Alarmierungsverordnung nur zur Durchführung der 1. Alarmierung verpflichtet.
Doch was ist "Erstalarmierung" und was "Erweiterte Alarmierung" ?
Unter Erstalarmierung fallen:
Feuerwehren
Rettungsdienste
Exekutive
Energieversorger
Rauchfangkehrer
alles was zur Bekämpfung einer unmittelbaren Gefahr notwenig ist
Nicht darunter fallen:
Verständigung von Angehörigen der Einsatzkräfte
Verständigung der Arbeitstätten von Betrieben
Versorgungsaufgaben
usw.
Für diese Aufgaben ist es wohl die beste Lösung die feuerwehreigene fallweise Besetzte Funkfixstation in betrieb zu nehmen.
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