Rückwirkend mit 1.1 2003 werden die Voraussetzungen zur Teilnahme am Grundlehrgang (GLG) in NÖ geändert.
Ab sofort haben die Teilnehmer 9 Monate aktiven Dienst bei einer Feuerwehr und die Absolvierung der GAB nachzuweisen.
Für Überstellungen aus der FJ wurden 5 Monate bestimmt.
Für Mitglieder von BTFs gibt?s Sonderregelungen, sie könne ein Ansuchen an den LFK zum Besuch des GLG nach Abschluss der GAB vor der 9 Monats Frist stellen.
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