Seit dem neuen Sanitätergesetz, das mit Juni 2002 in Kraft getreten ist, können Notfallsanitäter Zusatzqualifikationen erwerben. Diese umfassen unter anderem die allgemeine Notfallkompetenz § 11 (1) 1, die die Verabreichung von vom Chefarzt freigegeben Medikamenten laut Arzneimittelliste gestattet, oder das Setzen eines venösen Zuganges unter genau festgelegten Rahmenbedingungen (allgemeine Notfallkompetenz § 11 (1) 2).
Die intensive Ausbildung zur Erlangung der "Notfallkompetenz Arzneimittel (NKA)", die insgesamt 40 Stunden dauert, wurde in den letzten vier Wochen an der Bezirksstelle Lilienfeld unterrichtet. Am 26. Oktober traten nun eine Sanitäterin und vier Sanitäter zur Prüfung an und bestanden diese zum Teil mit ausgezeichnetem Erfolg. Das Resümee der Vortragenden Mag. Johanna Knie und der Kursteilnehmer war absolut positiv, die Absolventen erhielten durch die Vorträge der Fachkraft ein intensives Hintergrundwissen zur Arzneimittellehre.
Mag. Knie wies während der Übergabe der Zeugnisse auf das große Interesse der Lilienfelder Notfallsanitäter hin und freut sich jetzt schon auf mögliche weitere Kurse dieser Art.
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