Ein Sturzhelm schützt bei Unfällen – muss aber im Ernstfall von den Ersthelfern richtig abgenommen werden.
Sonnenschein und hohe Temperaturen locken alle Motorradfans auf die Straßen - Mopeds und Motorräder können nach der langen Winterpause endlich wieder aus der Garage geholt werden.
Dabei lauert auf Zweiradfahrer eine Vielzahl an Gefahren: Geschwindigkeit, Überholmanöver, Laub, Nässe – im Falle eines Sturzes ist der Fahrer nur durch seinen Helm und seine Bekleidung geschützt. Zwar schützt der Helm beim Unfall selbst, muss danach aber abgenommen werden, um ein Ersticken zu vermeiden.
„Der Helm muss, wenn der Motorradfahrer ohne Bewusstsein ist, jedenfalls bereits vom Ersthelfer abgenommen werden“, erklärt Dr. Erich Wochele, Chefarzt des Roten Kreuzes Niederösterreich. Die Abnahme des Sturzhelms bei einer bewusstlosen Person muss so rasch und so schonend wie möglich erfolgen, am besten durch zwei Ersthelfer. Ist jedoch kein zweiter Helfer zur Verfügung, muss der Helm auch alleine entfernt werden.
Das Rote Kreuz Niederösterreich bietet eine Vielzahl an Erste-Hilfe-Kursen an, deren Ziel es ist, selbstständig und eigenverantwortlich Erste Hilfe leisten zu können. Das Kursangebot des Roten Kreuzes kann übrigens direkt unter http://www.roteskreuz.at/niederoesterreich/kurssuche/ abgerufen und Anmeldungen gleich online durchgeführt werden.
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