Österreich: Neue Sicherheitsstandards bei Gefahrguttransporte Entbürokratisierung bei den schriftlichen Weisungen
Wien (PWK371) - Für Gefahrguttransporte gibt es seit 1. Jänner
neue Sicherheitsstandards, die Übergangsfrist läuft allerdings noch
bis 30. Juni: "Damit ist die Zettelwirtschaft Geschichte, denn die
Unternehmen können ab sofort auf die neuen Gefahrengutvorschriften
umstellen und Vereinfachungen bei den Begleitdokumenten wie den
schriftlichen Weisungen nutzen", wies heute der Obmann der Sparte
Verkehr und Transport in der Wirtschaftskammer Österreich, Harald
Bollmann, auf die Neuerungen durch ADR 2009; RID 2009 und ADN 2009
hin. Die Schriftlichen Weisungen richten sich an die Lenker und
beschreiben die bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden
Maßnahmen. Vereinheitlicht werden auch die am Fahrzeug mitzuführenden
Ausrüstungsgegenstände.
Bollmann: "Auf vier Seiten enthalten die neuen Schriftlichen
Weisungen farblich die Gefahrzettel der 13 Gefahrenklassen,
bezeichnen die bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden
Maßnahmen und führen die am Fahrzeug mitzuführenden
Ausrüstungsgegenstände an."
Künftig müssen die schriftlichen Weisungen nur mehr in einer
Sprache mitgegeben werden, die jeder Lenker lesen und verstehen kann.
Bisher war dieses Dokument zusätzlich in den Sprachen der Herkunfts-,
Transit- und Bestimmungsländer erforderlich. Die schriftlichen
Weisungen werden, nachdem der Transport beendet ist, nicht an dem
Empfänger übergeben, sondern verbleiben beim Lenker.
"Etwa drei Prozent aller Güterbeförderungen sind
Beförderungsvorgänge mit gefährlichen Stoffen und Gütern. Bis zu 150
Gefahrenguttransporte sind auf heimischen Autobahnen täglich
unterwegs. Die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards gewährleistet,
dass Unfälle mit Gefahrenguttransporten in Österreich zu seltenen
Ereignissen gehören", erläuterte Bollmann.
Gestattet werde auch ein "Rosinenpicken" aus ADR 2007 und ADR 2009.
Im Fall der neuen Schriftlichen Weisungen für die Lenker bestünden
keine Bedenken gegen deren Verwendung, wenn die Beförderung nach den
Vorschriften 2007 durchgeführt werde.
Die neuen standardisierten Schriftlichen Weisungen sind derzeit in
25 Sprachen auf www.wko.at/gefahrgut abrufbar. Auch die von
Österreich bei der UNO in Genf notifizierte deutsche Version der
neuen Schriftlichen Weisungen steht als Download zur Verfügung und
kann als Kopiervorlage herangezogen werden. (IP)
Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Erik Wolf
Tel.: (++43) 0590 900-3251
mailto: bstv@wko.at
http://wko.at/verkehr
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Re: Neue Sicherheitsstandards bei Gefahrguttransporte (Punkte: 1) von Hmmwv am 14.05.2009 09:34:18 (Userinfo | Artikel schicken) | Diese Geschichte hat für uns als Hiorg einen großen Nachteil:
Wenn der Fahrer nicht deutsch spricht und die Spedition die deutschen oder zumindest die englischen Papiere nicht dazu gibt stehen wir ohne lesbarer Ladungspapiere da, wer sagt denn das der Fahrer noch im Stand ist uns zu erklären was er geladen hat, vor allem wenn er kein oder nur sehr gebrochen deutsch oder englisch kann? |
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