NÖ: Brand in einem Lokal des Megaplex-Kinocenters (xxx)
In den frühen Morgenstunden, um 03:47, des 29. März wurde die Freiwillige Feuerwehr St. Pölten-Wagram zu einem Brandalarm in das Megaplex-Kinocenter gerufen. Ein Routineeinsatz
für die freiwilligen Helfer. Als wenige Minuten nach der Alarmierung das erste Tanklöschfahrzeug ausrückte, bereitete sich standardmäßig ein Atemschutztrupp für den
Einsatz vor.
Am Einsatzort eingetroffen, erkundeten der Fahrzeugkommandant und der ausgerüstete Atemschutztrupp die Lage. Rasch wurde festgestellt, dass mehrere der im Gebäude installierten Brandmelder
Alarm ausgelöst hatten. Dies legte die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um keinen Fehlalarm handelt. Nach Öffnung einer Brandschutztüre nahmen die Einsatzkräfte bereits
starken Rauchgeruch aus dem ersten Obergeschoss wahr. Umgehend machte sich der Atemschutztrupp daran den Brandherd zu eruieren, der auch prompt gefunden wurde. Aus unbekannter Ursache kam es im
Bereich der Theke eines Lokals zu einem Brandausbruch.
Die Mannschaft konnte den Brand mit vor Ort vorhandenen Löschmitteln und einer Kübelspritze rasch ablöschen. Um auszuschließen, dass eventuell versteckte Glutnester den Brand
erneut entfachen wurde die Temperatur des gelöschten Brandobjektes mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Da das Ergebnis dieser Nachkontrolle noch stellenweise hohe Temperaturen aufwies,
musste die Verkleidung der in Brand geratenen Theke teilweise geöffnet werden, um eventuelle weitere Glutnester auffinden zu können. Nachdem sicher gestellt war, dass keine Gefahr einer
erneuten Feuerentfachung bestand nahm die Polizei die Brandermittlung auf. Gleichzeitig wurde durch die Feuerwehr das Gebäude belüftet und in weiterer Folge dem Brandschutzbeauftragten
übergeben.
Nach einem 2-stündigen Einsatz konnten die 10 eingesetzten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr St. Pölten-Wagram verrichteter Dinge wieder einrücken. Dieser Vorfall
unterstreicht die Wichtigkeit und Richtigkeit automatischer Brandmeldeanlagen, welche in Betrieben dieser Größenordnung gesetzlich vorgeschrieben sind. Nur durch die automatisierte
Alarmierung war es möglich bei einem um diese Uhrzeit menschenleeren Gebäude rechtzeitig vor Ort zu sein um den Brand noch im Anfangsstadium erkennen und durch den raschen Einsatz der
freiwilligen Helfer zu bekämpfen.
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