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 NÖ: Neue Ãœberlegungen zur Mindestausrüstungsverordnung (MAV)

News aus der FeuerwehrEin Landesgesetz, das genau regelt, welche und wie viele Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge in einer Gemeinde vorhanden sein müssen. Der für das Feuerwehrwesen zuständige Landesrat Dr. Stephan Pernkopf hat beim letzten Landesfeuerwehrtag in Poysdorf angeregt, die MAV zu überdenken und für die zukünftigen Herausfor-derungen fit zu machen. Der Landesfeuerwehrverband hat nun die Initiative ergriffen und eine Arbeitsgruppe zur Ãœberarbeitung der MAV eingesetzt. Ziel der neuen Mindestausrüstungsverordnung soll sein, dass jede der 1648 Freiwilligen Feuerwehren ihre Aufgaben professionell erfüllen kann. Landesfeuerwehrkommandant Josef Buchta: „Es soll niemandem etwas weggenommen, sondern die Strukturen sinnvoll gestärkt werden.“

Rückblick
Seit Jahrzehnten blieb das Gesetz mehr oder weniger unverändert. Und das, obwohl sich die Anforderungen an die Feuerwehren in den vergangenen Jahren dramatisch verändert haben. Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass die MAV bereits am 1. Oktober 1943 beschlossen wurde. Die damaligen Machthaber im Dritten Reich wollten sicherstellen, dass nach Bombenangriffen genügend Löschkapazitäten zur Verfügung stehen. Zuletzt wurde die Mindestausrüstungsverordnung in den 60er Jahren überarbeitet. Seitdem hat sich in den Grundzügen des Gesetzes wenig geändert. Sehr wohl aber die Herausforderungen an die Feuerwehren. Die Einwohnerzahlen stiegen explosionsartig. Einfamilienhäuser, großvolumige Wohnbauten, Spitäler, Schulen, Kindergärten, Fabriken, Gewerbegebiete und neue Straßen schossen wie Schwammerl aus dem Boden. Die demographische und wirtschaftliche Entwicklung entwickelte sich in ungeahnte Höhen.

Die Mindestausrüstungsverordnung regelt auf Grund einer Klassifizierung die Fahrzeugausstattung in einer Gemeinde. Als Grundlage der Berechnung dienten jedoch nur noch die Anzahl der Häuser in der jeweiligen Kommune. Die Klassifizierung kannte aber keinen Unterschied zwischen Einfamilienhäusern, großvolumigen Wohnbauten, Einkaufsszentren, großen Kirchen, Spitälern, Schulen oder auch Betriebsstätten.

Das heißt, es wurde bisher nicht auf die besonderen Gefahren, die durch sensible Bauwerke aus-gehen, Rücksicht genommen. Die Gefährdung durch einen Brand ist in einem Spital oder Ein-kaufszentrum naturgemäß ungleich höher als in einem Einfamilienhaus. Darauf will der Gesetzgeber nun reagieren. Deshalb hat das Land Niederösterreich angeregt, die MAV den heutigen und zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Neue Wege Ziel der neuen MAV ist, auf künftige Entwicklungen durch ein einfaches Ermittlungsverfahren rasch und flexibel reagieren zu können. Beispiel: Wächst die Einwohnerzahl oder wird ein neues Betriebsgebiet erschlossen, soll das neue Modell gewährleisten, dass diese neuen Herausforderungen auch rasch bewältigt werden können. Bisher musste die Behörde einen aufwändigen Verwaltungsprozess (eigene Kommission, Begutachtungsverfahren, Bescheiderlassung) in Gang setzen, um das höhere Gefahrenpotenzial abdecken zu können. In den meisten Bundesländern wird noch heute nach Häusern und Einwohnern klassifiziert. Jetzt will das Land Niederösterreich, gemeinsam mit der Feuerwehr, einen neuen Weg einschlagen.

Als Grundlage zur Erstellung der neuen MAV wurden auch Einsatzstatistiken und verschiedene Studien in die Neukonzeption eingearbeitet. Aus diesen Berechnungen geht beispielsweise hervor, dass sich nur ca. fünf Prozent aller Einsätze auf die Brandbekämpfung und 67 Prozent auf technische Einsätze beziehen. 21 Prozent der alarmierten Brandeinsätze werden bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr gelöscht. 61 Prozent sind „Kleinbrände“. Das heißt, das Feuer wird mit nur einem C-Rohr oder einem Kleinlöschgerät bekämpft. 14 Prozent sind „Mittelbrände“ – zwei bis drei Strahlrohre. Und nur bei vier Prozent der Brandeinsätze werden mehr als drei Strahlrohre benötigt. Zudem ergibt sich aus den Studien, dass sich etwa 75 Prozent aller Brände nach dem Eintreffen der Feuerwehr nicht mehr vergrößern. Bei etwa 95 Prozent aller Brände sind wiederum weniger als 600 Liter Wasser pro Minute für eine erfolgreiche Brandbekämpfung erforderlich.

Wege in die Zukunft
Auf Grund dieser Ãœberlegungen wurde ein modernes dynamisches und bedarfsorientiertes Bewer-tungssystem zur Einstufung der Kommunen entwickelt. Das orientiert sich nach:
􀂾 Anzahl der Einwohner
􀂾 Anzahl von Gebäuden
􀂾 Anzahl von Haushalte
􀂾 Fläche und Flächennutzung
􀂾 Anzahl, Größe und Art von Betrieben
􀂾 Anzahl von Brandeinsätzen und technischen Einsätzen
􀂾 Verkehrswege (Art und Länge)
􀂾 Anzahl der Tanklöschfahrzeuge im Umkreis von 10 km
􀂾 Abdeckung der Löschwasserversorgung
􀂾 Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten (z.B. schwer erreichbare Gehöfte)
􀂾 Regionale Berücksichtigung von Hochwasser- und Ãœberflutungsgefahren


Gemeinden und Feuerwehren werden durch die neue MAV verpflichtet, gemeinsam ein bedarfs-orientiertes Stationierungskonzept der Einsatzfahrzeuge zu erstellen. Das beinhaltet auch die Ausarbeitung neuer Fahrzeugmodelle, die den neuen Anforderungen gerecht werden müssen. In der neuen Mindestausrüstungsverordnung geht es nicht darum Fahrzeuge einzusparen, sondern sie effizient und bedarfsorientiert zu stationieren. Ziel soll sein, Feuerwehren und Gemeinden bei der Anschaffung
Quelle: Aussendung NÖ LFV


FeuerwehrObjektiv


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