Ab 1. Februar 2015 muss in Niederösterreich in jeder neu gebauten Wohnung und jedem privaten Einfamilienhaus-Neubau ein Rauchmelder installiert werden. Niederösterreich ist das achte Bundesland, in dem diese Richtlinie in Kraft tritt.
Laut Statistik gibt es in Wohnungen mit Rauchwarnmeldern deutlich weniger Todesfälle durch Rauchgasvergiftung. Bereits in sieben Bundesländern gilt daher die Verordnung, dass in jedem Neubau diese Geräte eingebaut werden müssen. In Kärnten sind die Eigentümer älterer Immobilien sogar verpflichtet, diese rückwirkend aufzurüsten.
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