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 OÖ: Sextäter war bei Ausforschung bereits in Haft

Einsätze Exekutive & KriminalitätDer 22-jährige staatenlose Arbeiter Arben N. nahm in der Nacht zum 31.05.2004 die ihm persönlich nicht bekannte 17-jährige Anhalterin im Ortsgebiet von Gmunden, bei der Kreuzung Bahnhofstraße-Keramikstraße in seinem Fahrzeug mit. Der Arbeiter fuhr zuerst mit der Anhalterin durch Gmunden, kehrte in der Stadt um und fuhr über die Theresienthalstraße Richtung Ohlsdorf und danach über einen Güterweg weiter zu sich nach Hause in Aurachkirchen.

Der Verdächtige nahm den Lehrling mit in seine Wohnung und zwang sie dort durch Drohung zum Beischlaf. Nachdem er den Beischlaf gegen den Willen des Opfers vollzogen hatte, brachte er das Mädchen zurück nach Gmunden. Dort fuhr sie mit dem ersten Zug in den Morgenstunden des 31.05.2004 nach Ebensee zu ihrer Lehrstelle.
In Ebensee vertraute die 17-Jährige den Vorfall ihren anderen Arbeitskolleginen und schließlich ihrem Lehrbeauftragten an. Dieser brachte sie schließlich im Beisein ihrer Freundinnen u. Vertraunspersonen ins LKH Gmunden.
Die Ausforschung des Täters gelang den erhebenden Beamten, indem sie mit dem Vergewaltigungsopfer, die im Bereich des Tatortes offensichtlich nicht ortskundig war, die geschilderte Fahrtroute im Fahrzeug rekonstruierten. Es wurden dabei die Subortschaften Fraunsdorf, Rittham, Preinsdorf und Hafendorf mehrmals auf der Suche nach dem Tatort abpatrouilliert - vorerst ohne Erfolg. Erst bei der Ausweitung der Suche auf das Gebiet um Aurachkirchen zeigte das Mädchen plötzlich auf das Haus, in dem die Tat stattgefunden hatte.

Der Bewohner des Hauses Arben N. war weiters Zulassungsbesitzer eines von der Geschädigten geschilderten gelben Fahrzeugs und auch die zuvor abgegebene Personenbeschreibung stimmte überein.
Zum Zeitpunkt dieser Erhebungen befand sich Arben N. bereits auf dem Gendarmerieposten Gmunden. Er war nämlich am Tag zuvor um 17.00 Uhr vorläufig in Verwahrung genommen worden, nachdem das Landesgericht Wels ein Haftbefehl wegen Verdacht der gefährlichen Drohung zum Nachteil seiner Bekannten erlassen hatte.

Aufgrund der sichergestellten Beweismittel, nach der erfolgten Hausdurchsuchung in der Wohnung des Arben N., wurde er mit dem Erhebungsergebnis konfrontiert. Daraufhin legte er ein umfangreiches Geständnis ab. Er wird am Nachmittag des 02.06.2004 in das Gefangenenhaus beim LG Wels eingeliefert.



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