OÖ: Gefahrenguttransport - Untersagung der Weiterfahrt
Am 12.6.2004, gegen 08.00 Uhr, wurde ein russischer Sattelschlepper, welcher am Grenzübergang Wullowitz nach Österreich einreisen wollte und gefährliches Gut geladen hatte, einer Kontrolle unterzogen. Nach den Bestimmungen des GGBG wurden mehrere schwere Mängel festgestellt, v. a. hinsichtlich der Verstauung des Gefahrengutes, welches teilweise sogar bereits ausgetreten war.
Auch die dazugehörenden Papiere, Beschriftungen und Feuerlöschgeräte waren mangelhaft.
Das gefährliche Gut war bereits ca. 5.000 KM weit transportiert worden und für einen italienischen Empfänger bestimmt.
Dem 44-jährigen russischen Lenker wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der div. Mängel in den nächsten Tagen untersagt. Anzeigeerstattung an die BH Freistadt erfolgt.
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