Das Landesfeuerwehrkommando hat bei der Protokollabteilung des Amtes der NÖ
Landesregierung rückgefragt und die Information erhalten, dass alle Gemeinden
von den Bezirkshauptmannschaften verständigt werden, die Gemeindeämter und
öffentlichen Gebäude bis zum Tag des Begräbnisses zu beflaggen
Österreichfahne auf Halbmast bzw. Trauerfahne). Auch die Feuerwehrhäuser werden in gleicher Weise wie die öffentlichen Gebäude beflaggt.
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