Tirol: SID Tirol zum Jahreswechsel - Sicherheitstipps!
Es ist zu befürchten, dass der bevorstehende Jahreswechsel 2004/05 wieder mit erhöhten Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie für fremdes Eigentum verbunden sein wird.
Die Sicherheitsdirektion für Tirol appelliert daher eindringlich an die Bevölkerung mit den explosionsgefährlichen Feuerwerkskörpern unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen vorsichtig und sachgemäß umzugehen.
Die auf Feuerwerkskörpern aufgeschriebenen Angaben der Bedienungsanleitung (Schutzabstände) sollten unbedingt eingehalten werden.
Selbst gebastelte oder umgebaute Feuerwerkskörper dürfen jedenfalls nicht zur Verwendung gelangen. Auch die im Handel erhältlichen können jedoch bei unsachgemäßer Handhabung Schäden verursachen. Die Weitergabe von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist untersagt. Diese Weitergabe ist strafbar z. B. auch die Weitergabe von Vater oder Mutter an das Kind oder Jugendlichen.
Aus der Hand gezündete oder aus nicht stabilen Abschussrampen gezündete Feuerwerkskörper bzw. in eine Menschenansammlung geworfene Kracher haben auch in den letzten Jahren neben Sachschäden zu schwerwiegenden Personenschäden – bis zur Erblindung u. ä. – geführt.
Aus diesem Grund will die Sicherheitsdirektion darauf hinweisen, dass Feuerwerkskörper
nur im Freien mit genügend Platz verwendet werden,
nicht in der Hand gehalten oder aus der Hand abgefeuert werden,
kühl und trocken gelagert werden,
von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden,
nicht in Menschenansammlungen abgefeuert werden,
nur aus geeigneten Abschussrampen oder gesicherten (eingegrabenen) Flaschen abgeschossen werden.
Beim Aufstellen bzw. Hineinstechen der Raketen in den Boden oder in den Schnee kann es passieren, dass die Raketen zuwenig Schub entwickeln und am Boden explodieren. Die dadurch herumfliegenden Teile stellen eine außerordentliche Gefahr für die in unmittelbarer Nähe sich aufhaltenden Personen dar.
Sollte ein Feuerwerkskörper versagen, sollte dieser mindestens 15 Minuten unberührt bleiben und ist dieser als Sondermüll zu entsorgen.
Wenn durch pyrotechnische Artikel Personen verletzt oder Sachschäden verursacht werden, liegen vom Gericht zu ahndende Tatbestände vor. Ansonsten sind Verstöße als Verwaltungsübertretungen zu bestrafen. Zudem ist zu bedenken, dass beispielsweise dem Verursacher des durch eine abgefeuerte Rakete ausgelösten Schadens stets auch die zivilrechtliche Verpflichtung aufgelegt wird, für den angerichteten Schaden aufzukommen.
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