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 Irres&Unglaubliches: Raufhandel zwischen zwei Autolenkern

Einsätze Exekutive & KriminalitätDer GP Himberg wurde am 03.04.2005 um 11.40 Uhr verständigt, dass in 2325 Himberg-Velm, Bez Wien Umgebung, NÖ, am Schneidergraben- see I, Parzelle 57 ein Mann zusammengeschlagen worden sei. Der Täter flüchtete mit einem PKW in unbekannte Richtung. Ein 75-jähriger Wiener fuhr mit seiner Gattin auf einer namenlosen Gemeindestraße Richtung Neuhofsee. Unmittelbar vor dem Neuhofsee mündet von rechts eine weitere Straße in diese ein. Auf der zweit genannten Straße näherte sich von rechts ein 33-jähriger Sicherheitsfachmann aus Wien mit seinem PKW. Der 75-jährige mißachtete den Vorrang des von rechts kommenden PKW des 33-jährigen. Dieser konnte abbremsen, der 75-jährige auslenken. Es kam somit zu keiner Berührung der beiden KFZ. Der Sicherheitsfachmann war jedoch so erregt, dass er dem anderen nachfuhr, überholte und zur Rede stellte. Laut Angaben des 33-jährigen sei er dabei von 75-jährigen angefahren worden.

In Folge fuhr der 75-jährige mit seinem PKW bis zu seinem Wochenendhaus weiter. Der jüngere fuhr ihm nach und es kam vor dem Wochenendhaus vorerst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Dabei sei die Gattin des Älteren vom Jüngeren tätlich angegriffen worden. Daraufhin versetzte der 75-jährige dem 33-jährigen eine Ohrfeige. Beide gingen daraufhin aufeinander los. Im Zuge dieser Handgreiflichkeiten kamen beide Männer zu Sturz. Der Jüngere attackierte dabei den auf den Boden liegenden 75-Jährigen weiter. Die Gattin des 75-jährigen und eine weitere Frau versuchten die beiden zu trennen. Weiters rief sie um Hilfe. Durch diese Hilferufe wurden zwei Mitbewohner des Sees aufmerksam und kamen zum Tatort, welche die Anwesenden beruhigen konnten. Der Jüngere fuhr anschließend mit seiner Lebensgefährtin davon. Auf Grund der Angaben des älteren Ehepaares konnte der Jüngere am Neuhofsee I ausgeforscht werden. Der 75-jährige wurde mit der Rettung in das LKH Mödling eingeliefert. Dort wurden Brüche am rechten Oberarm, an der rechten Schulter sowie ein Kapseleinriss der rechten Schulter diagnostiziert. Er wurde nach ambulanter Behandlung in häusliche Pflege entlassen. Der Sicherheitsfachmann fuhr selbständig ins LKH Mödling. Dabei wurde festgestellt, dass er durch die Ohrfeige eine Schwellung im Bereich des Halses unter dem linken Ohr erlitten hatte. OELS ist durch diese Verletzung jedoch nicht arbeitsunfähig. Nach Abschluß der Erhebungen werden die Beteiligten wegen Raufhandels an die Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt werden. Weiters werden beide wegen Übertretung nach der StVO bei der BH Wien Umgebung angezeigt werden


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