Am 26.04.2005, zwischen 12.00 Uhr und 12.20 Uhr, ging ein 34-jähriger Lungauer alleine in die Tiefgarage einer Tamsweger Firma. Dort nahm der Mann einen Minibagger in Betrieb und blickte vermutlich aus dem linken Fenster der Kabine. Aus bisher unbekannter Ursache, wahrscheinlich durch die unabsichtliche Betätigung eines Bedienungshebels am Bagger, senkte sich ein Hydraulikarm. Dabei wurde der Hals des Mannes zwischen der Oberkante des Fahrzeugdaches und des Hydraulikarmes eingeklemmt.
Um 12.30 Uhr wurde der tödlich Verunfallte von einem Mitarbeiter gefunden.
Der herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod durch Genickbruch feststellen.
Vom Journalrichter wurde über Antrag der Staatsanwaltschaft Salzburg angeordnet, dass der Minibagger zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt wird. Weiters wurde die Obduktion des tödlich verunglückten Baggerfahrers angeordnet.
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