Im Zuge einer Verkehrskontrolle wurde vor etwa drei Wochen von einem Beamten der PI Ried/I. eine amtsbekannte Lenkerin kontrolliert. Im verlauf der Amtshandlung wurde festgestellt, dass diese Person alkoholisiert war und zudem keine Lenkberechtigung besaß. Bei der weiteren Kontrolle wurde im Fahrzeug jedoch ein Führerschein gefunden. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Lenkerin den Führerschein kurze Zeit vorher einem Arbeitskollegen entwendet und auf plumpe Weise mit ihrem Lichtbild und ihren Daten verfälscht hatte.
Die Lenkerin wurde für heute zur Einvernahme auf die hs. Dienststelle bestellt. Sie ließ sich dazu von einem Bekannten zur PI Ried/I. fahren. Ihr Chauffeur sprach nach einer Weile beim BLZ-Beamten vor, um sich nach der Dauer der Erhebungen zu erkundigen. Er hätte es sehr eilig, um einen dringenden anderen Termin wahrnehmen zu können. Der Akademiker wies deutliche Alkoholisierungsmerkmale auf. Er wurde deshalb einem Alkotest unterzogen, der einen Wert von 1,07 mg/l AAK (2,14 Prom.) ergab. Mag. Dr. K. wurde der FS vorläufig abgenommen und der BH Ried/I. zur Anzeige gebracht.
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