Seit gestern ist die Verordnung des Kärntnerlandesfewerwehrverband in Kraft getreten .
Es gibt veränderung in den Beförderungsrichtlinien , in der Kleiderordnung und einiges mehr . einige Beispiele : neu :  Sonstige nicht aktive Mitglieder Wenn ein Mitglied der Reserve nicht mehr bereit oder in der Lage ist, leichtere Arbeiten im Rahmen des Feuerwehrdienstes zu erbringen, obliegt dem OrtsfeuerwehrÂkommandanten die Ãœberstellung dieses Mitgliedes in die Gruppe der nicht aktiven Mitglieder  Feuerwehrjugend Die Bildung einer Feuerwehrjugendgruppe und die Stellung des Antrages an den Gemeinderat auf Bewilligung der Führung obliegen dem Ortsfeuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem Ortsfeuerwehrausschuss.Die Mitglieder einer Feuerwehrjugendgruppe (mindestens 7) sind Mitglieder jener Feuerwehr, die die Gruppe bildet
--------------- In den Nächsten Tagen werden die Redaktion Kärnten die neue Verordnung durcharbeiten und die neureungen herausarbeiten und auf wax.at vorstellen . Die Verordnung ist auf der HB des Kärntner Landesfeuerwehrverband zum runterladen .
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